Referendariat in Nordrhein - Westfalen

Nordrhein-Westfalen ist mit ca. 18 Millionen Einwohnern das einwohnerstärkste Bundesland; die Landeshauptstadt ist Düsseldorf (ca. 618.000 Einwohner), die bevölkerungsreichste Stadt ist Köln mit über einer Million Einwohnern. Das juristische Studium (mit Staatsexamen) kann an verschiedenen renommierten Universitäten in NRW absolviert werden: Düsseldorf, Köln, Bonn, Münster, Bochum und Bielefeld. Rechtsreferendarinnen und Rechtsreferendare werden je nach Bewerbung an einem der drei Oberlandesgerichtsbezirke auf die jeweiligen Ausbildungsgerichte verteilt. Das Landesjustizprüfungsamt sitzt in Düsseldorf.

Ausbildungsgerichte

Nordrhein-Westfalen hat drei Oberlandesgerichte: Düsseldorf, Köln und Hamm (Letzteres ist das größte OLG und zugleich der größte OLG-Bezirk in Deutschland). Je nach Bewerbung an einem dieser drei Gerichte ist dieses das jeweils zuständige Ausbildungsgericht für die Rechtsreferendarinnen und Referendare. Die fachliche Ausbildung erfolgt in den jeweiligen Landgerichtsbezirken (Land- oder Amtsgerichte):

  1. OLG Düsseldorf: Landgerichtsbezirk Düsseldorf, Duisburg, Kleve, Krefeld, Mönchengladbach und Wuppertal
  2. OLG Köln: Landgerichtsbezirk Aachen, Bonn und Köln
  3. OLG Hamm: Landgerichtsbezirk Arnsberg, Bielefeld, Bochum, Detmold, Dortmund, Essen, Hagen, Münster, Paderborn und Siegen

Einen Anspruch auf Zuteilung eines bestimmten Landgerichtsbezirks innerhalb des ausgesuchten OLG-Bezirks gibt es nicht. Die Ableistung des Rechtsreferendariats in den Landgerichtsbezirken Düsseldorf (OLG Düsseldorf), Köln (OLG Köln), Bonn (OLG Köln), Münster (OLG Hamm), Bochum (OLG Hamm) und Bielefeld (OLG Hamm) wegen der Verbindung zu den jeweiligen Universitäten beliebt (die Anzahl der Bewerbungen pro Durchgang können die tatsächlichen Aufnahmekapazitäten übersteigen).

Einstellungstermine und Bewerbung

Die drei Oberlandesgerichte Düsseldorf, Köln und Hamm stellen Rechtsreferendarinnen und Rechtsreferendare ganzjährig pro Jahr, d. h. jeden Monat, ein. Die jeweiligen Bewerbungsunterlagen dürfen dem präferierten OLG frühestens einem Jahr und müssen vollständig spätestens zwei Monate vor dem gewünschten Einstellungstermin zugehen. Die Ausbildung an den einzelnen Landgerichtsbezirken kann in Abhängigkeit des Einstellungsmonats variieren, d. h. nicht alle Landgerichte und Landgerichtsbezirke bilden monatlich aus. Die jeweiligen Anträge nebst Anlagen sind an die gewünschten Ausbildungsgerichte zu adressieren:

  1. Bewerbungsunterlagen an den Präsidenten des Oberlandesgerichts Düsseldorf, Cecilienallee 3, 40474 Düsseldorf
  2. Bewerbungsunterlagen Bewerbungsunterlagen an das Oberlandesgericht Köln, Referendarabteilung, Reichenspergerplatz 1, 50670 Köln
  3. Bewerbungsunterlagen Bewerbungsunterlagen an den Präsidenten des Oberlandesgerichts Hamm, Dezernat 5, Heßlerstr. 53, 59065 Hamm

Anzahl der Neueinstellungen

Die Anzahl der Neueinstellungen hängt von den Bewerbungen ab. Im statistischen Mittel werden etwas mehr als 130 Referendarinnen und Referendare pro Durchgang, d. h. insgesamt ca. 1.600 pro Jahr*, eingestellt.

Wartezeiten

Derzeit können in Nordrhein-Westfalen Wartezeiten bestehen, welche an den Oberlandesgerichten Düsseldorf, Köln und Hamm variiert. Die Zahlen sind hierbei unterschiedlich und reichen von wenigen Monaten bis hin zu etwa einem halben Jahr.* Teilweise werden an den Landgerichtsbezirken Restplätze vergeben, welche je nach Vergabe der Oberlandesgerichte variiert. Dadurch kann für einzelne Bewerber die Wartezeit erheblich reduziert werden. Über etwaige Restplätze informieren die Oberlandesgerichte Düsseldorf, Köln und Hamm kurzfristig vor dem jeweiligen Einstellungsmonat; bei Interesse sollte man sich unter den angegebenen Kontaktinformationen individuell melden. Wichtig zu wissen: In Nordrhein-Westfalen werden die Angebote für das Rechtsreferendariat nach Eingang der Zulassungsanträge erteilt, d. h. auf die Note der ersten juristischen Prüfung kommt es für etwaige Wartezeiten nicht an; der Prädikatsjurist wartet daher genauso lang wie der Kandidat, welche das Examen gerade so bestanden hat. Ausgenommen von dieser Regelung sind Härtefälle, die für eine Einstellung schon eher berücksichtigt werden können.

Vergütung und Nebentätigkeit

In Nordrhein-Westfalen beträgt die Unterhaltsbeihilfe 1.275,17 €**, zuzüglich etwaiger Familienzuschläge für Ehe und/oder Kinder. Zusätzliche Einkünfte aus angezeigten und genehmigten Nebentätigkeiten bleiben bis zur 1,5-fachen Höhe der Unterhaltsbeihilfe anrechnungsfrei. Die Nebentätigkeit darf acht Wochenstunden, eine juristische Nebentätigkeit 10 Wochenstunden, nicht überschreiten.

Stationen, Ablauf und Gestaltungsmöglichkeiten

# Station Dauer
1. Zivilstation
Ausbildung am Land- oder Amtsgericht in Zivilsachen
5 Monate
(1. - 5. Monat)
2. Strafstation
Ausbildung in der Regel bei der Staatsanwaltschaft
3 Monate
(6. - 8. Monat)
3. Verwaltungsstation
Ausbildung bei einer Verwaltungsbehörde (auch in anderen Bundesländern oder in überstaatlichen Einrichtungen im Ausland wie einer Botschaft oder Generalkonsulat der BRD, der Europäischen Union oder den Vereinten Nationen möglich)
fakultativer Aufenthalt in Speyer
3 Monate
(9. - 11. Monat)
4. Rechtsanwaltsstation
renommierte Boutiquen und Großkanzleien z. B. in Düsseldorf oder Köln
Ausbildung bis zu drei Monate bei Notar, Verband oder Unternehmen (fakultativ)
Klausuren werden Anfang des 21. Ausbildungsmonats nach der praktischen anwaltlichen Ausbildung, jedoch noch innerhalb des nach dem JAG NRW festgelegten letzten (10.) Monats der Rechtsanwaltsstation geschrieben (Klausurorte sind in Düsseldorf, Köln, Essen, Bielefeld, Bochum, Hamm, Münster und Siegen, siehe Übersicht)
9/10 Monate
(12. - 20./21. Monat)
5. Wahlstation
Station im In- oder Ausland nach freier Wahl
3 Monate
(22. - 24. Monat)
6. 25. Monat

Struktur der Prüfung zum 2. Examen sowie Anteil an der Note

Die schriftliche Prüfung fließt zu 60 % und die mündliche Prüfung zu 40 % in das Gesamtergebnis ein. Es werden acht Klausuren geschrieben, davon vier aus dem Zivilrecht, zwei aus dem Öffentlichen Recht und zwei aus dem Strafrecht (jede Klausur wird damit zu 7,5 % in der Endnote gewichtet). Der Aktenvortrag der mündlichen Prüfung zählt zu 10 % und das Prüfungsgespräch aus den drei Rechtsgebieten zu 30 % in der Gesamtnote.

Examensstatistik der vergangenen Jahre

Die VB-Quote in NRW liegt im bundesweiten Durchschnitt; Abschlüsse im Bereich „gut“ sind etwa im Mittelwert aller Länder; dagegen fallen Kandidatinnen und Kandidaten in NRW etwas häufiger als im Rest der Republik (13-14 %) durch. Befriedigende Examina liegen etwas unter Bundesdurchschnitt, ausreichende Examina im üblichen bundesweiten Mittelmaß (Quellen siehe BMJV, Juristenausbildung 2014-2017).

Bestanden84,4 %
Sehr gut0,1 %
Gut1,8 %
VB16,4 %
Befriedigend37,8 %
Ausreichend28,4 %
Bestanden84,9 %
Sehr gut0,1 %
Gut1,7 %
VB15,4 %
Befriedigend39,5 %
Ausreichend28,2 %
Bestanden83,5 %
Sehr gut0,0 %
Gut2,0 %
VB16,4 %
Befriedigend36,9 %
Ausreichend28,1 %
Bestanden82,9 %
Sehr gut0,0 %
Gut3,1 %
VB16,7 %
Befriedigend36,9 %
Ausreichend26,2 %

Erlaubte Hilfsmittel im Staatsexamen

  • Gesetze: Schönfelder, Schönfelder Ergänzungsband, Sartorius I, Hippel/Rehborn (Gesetze des Landes Nordrhein-Westfalen)
  • Kommentare: Palandt (BGB), Thomas/Putzo (ZPO), Baumbach/Hopt (HGB), Fischer (StGB), Meyer-Goßner (StPO), Kopp/Ramsauer (VwVfG), Kopp/Schenke (VwGO)

Besonderheiten im Bundesland

Das Landesjustizprüfungsamt in Nordrhein-Westfahlen stellt ein umfängliches Archiv mit Aktenvorträgen aus allen drei Rechtsgebieten zur Verfügung, welches die Referendarinnen und Referendare zur Vorbereitung und zum Lernen nutzen können. Für die Einstellung am OLG Köln mit Ausnahme des Landgerichtsbezirks Aachen und in Fällen von außergewöhnlicher Härte ist es wichtig, eine regionale Verbundenheit im Oberlandesgerichtsbezirk nachzuweisen, wie z. B. durch 1) Geburt oder 2) Verbringen der Kindheit/Jugend oder 3) einer längeren Wohnhaftigkeit (mindestens 2 Jahre) oder 4) einer schon vorab ausgeübten Tätigkeit an der Universität in Köln oder Bonn von mindestens drei Monaten vor Einstellungstermin, um diese Arbeit auch im Rahmen der Nebentätigkeit im Rechtsreferendariat weiter ausüben zu wollen.

Ansprechpartner und weitere Informationen

Fragen hinsichtlich des Rechtsreferendariats können jeweils an die verantwortlichen Einstellungsgerichte gestellt werden:

  1. OLG Düsseldorf: Fragen sind zentral per E-Mail zu stellen, welche an die zuständigen Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen weitergeleitet werden: poststelle@olg-duesseldorf.nrw.de; telefonische Ansprechpartner sind unter der zentralen Nummer 0211-4971-637 zu erreichen. Im OLG-Bezirk gibt es Personalräte für die jeweiligen Landgerichtsbezirke, welche verschiedene Auskünfte und Informationen erteilen, so z. B. am Landgericht Düsseldorf (man kann beim Personalrat u. a. Prüfungsprotokolle beantragen). Weitere Hinweise zum Rechtsreferendariat finden sich auf den Seiten des Oberlandesgerichts.
  2. OLG Köln: Per E-Mail zu erreichen unter referendare@olg-koeln.nrw.de; die Zuständigkeit der telefonischen Kontaktaufnahme zu den Sprechzeiten richtet sich nach dem Buchstaben des Bewerbers/der Bewerberin – die Telefonnummern können hier eingesehen werden. Im OLG-Bezirk gibt es Personalräte für die jeweiligen Landgerichtsbezirke, welche verschiedene Auskünfte und Informationen erteilten, so z. B. am Landgericht Köln. Weitere Hinweise zum Rechtsreferendariat finden sich auf den Seiten des Oberlandesgerichts.
  3. OLG Hamm: Fragen zum Ablauf des Referendariats sind zentral unter poststelle@olg-hamm.nrw.de zu stellen, welche an die zuständigen Sachbearbeiter und Sachbearbeiterinnen weitergeleitet werden. Ansprechpartner mit Telefonnummern sind ebenso auf der Webseite des OLG Hamm zu finden. Auch weitere Informationen zum Rechtsreferendariat finden sich auf den Seiten des Oberlandesgerichts.

*Stand 07/2019 ** Stand 09/2019 | Erhöhung der Unterhaltsbeihilfe rückwirkend zum 01.01.2019