Welche Praktika im Jurastudium sind zu absolvieren?
Einblick in die Praktikumsangebote der Kanzleien
Die praktische Studienzeit ist fester Bestandteil der Juristenausbildung. Durch die Praktika sollen dem Jurastudenten praktische Kenntnisse aus dem Rechts- und Verwaltungsalltag näher gebracht werden. In der Theorie klingt das ganz gut, in der Praxis heisst das: Lerne neu! Zwar werden an den Universitäten Rechtskenntnisse vermittelt, aber das ist nur die reine Theorie. Der Praxisalltag ist eine komplett andere Sache.
Welche Stationen sind zu absolvieren?
Die vorgeschriebene Mindestdauer der praktischen Studienzeit ist in allen Bundesländern gleich: Mindestens drei Monate soll der Jurastudent die Praxisluft schnuppern. Dabei ist die Wahl der Praktikumsstelle nur teilweise frei. Geregelt wird die praktische Studienzeit in den Juristenausbildungsordnungen der Bundesländer. Eines haben alle gemeinsam: Das Praktikum ist bei einer Stelle zu absolvieren, die von einem Juristen betreut wird.
Während in Brandenburg, Berlin und Bremen die Wahl und der Zeitpunkt vom Jurastudenten bestimmt wird, gelten in den anderen Bundesländern teilweise strikte Vorschriften. So ist in Baden-Württemberg jeweils 1 Monat ein Praktikum in der Justiz, der Verwaltung und bei einem Rechtsanwalt vorgeschrieben. In Hamburg muss ein Praktikum bei einer Stelle der Freien und Hansestadt Hamburg absolviert werden und in Hessen eines bei einem Gericht.
Gruppen- und Einzelpraktika
Einige Bundesländer schreiben Gruppenpraktika vor. Der Vorteil bei diesen Praktika ist, dass ihr in einer Gruppe eher mit „größeren“ Aufgaben betraut werdet. So ist in Hessen ein Gruppenpraktikum bei Gericht vorgeschrieben. In Baden-Württemberg hingegen werden zwar Gruppenpraktika angeboten, verpflichtend sind diese aber nicht.
Einzelpraktika hingegen bergen oftmals den Nachteil nur mit Hilfstätigkeiten Praxisluft zu schnuppern. Hier liegt das Problem in der mangelnden Praxiserfahrung. Es ist also nicht schlimm auch mal Akten zu sortieren oder den Eingangsstempel auf die Post zu drücken. Umso mehr Praktika ihr absolviert, umso „größere“ Aufgaben erwarten euch.
Die Pflichtpraktika der Bundesländer in der Übersicht:
Baden-Württemberg
Quelle: § 5 JaPro
Dauer: mind. 3 Monate
Stationen: Wahlfreiheit
Bayern
Quelle: § 25 JAPO
Dauer: mind. 3 Monate, frühestens zum Ende des 2. Semesters
Stationen: Wahlfreiheit
Brandenburg
Quelle: § 2 JAO
Dauer: mind. 3 Monate
Stationen: Wahlfreiheit
Berlin
Quelle: § 2 JAO
Dauer: mind. 3 Monate
Stationen: Wahlfreiheit
Bremen
Quelle: § 7 JAPG
Dauer: mind. 3 Monate, mind. 1 Monate pro Stelle
Stationen: Wahlfreiheit
Hamburg
Quelle: § 5 HmbJAG
Dauer: mind. 3 Monate, mind. 1 Monat bei einer Stelle der Freien und Hansestadt Hamburg
Stationen: Wahlfreiheit, mind. 2 Rechtsbereiche sollen abgedeckt sein
Hessen
Quelle: § 1 JAO
Dauer: mind. 3 Monate, mind. 1 Monat bei Gericht (Gruppenpraktikum), mind. jeweils 1 Monat bei einer Wahlstelle, frühestens zum Ende des 2. Semesters
Stationen: Wahlfreiheit (Im Rahmen des § 1 Abs. 3 Nr. 1 bis Nr. 6 JAO), mind. 2 Rechtsbereiche sollen abgedeckt sein
Mecklenburg-Vorpommern
Quelle: § 3 JAPO-MV
Dauer: mind. 3 Monate
Stationen: Wahlfreiheit, aber in den Bereichen Zivil- oder Strafrechtspflege, Verwaltung oder Rechtsanwaltschaft
Niedersachsen
Quelle: § 14 NJAVO
Dauer: mind. 3 Monate, frühestens nach Vorlesungsende des 2. Semesters
Stationen: Amtsgericht, Verwaltungsbehörde, Rechtsanwalt oder Rechtsabteilung
Nordrhein-Westfalen
Quelle: § 8 JAG-NRW
Dauer: mind. 3 Monate, in zwei Teilen
Stationen: Mind. 6 Wochen in der Rechtspflege, mind. 6 Wochen bei einer Verwaltungsbehörde
Rheinland-Pfalz
Quelle: § 2 Abs. 3 JAG
Dauer: mind. 13 Wochen
Stationen: Wahlfreiheit
Saarland
Quelle: § 7 JAG
Dauer: mind. 3 Monate
Stationen: Wahlfreiheit
Sachsen-Anhalt
Quelle: § 11 JAPro
Dauer: mind. 3 Monate
Stationen: je 1 Monat in der Zivil- und Strafrechtspflege (nach Abschluss der Übungen für Anfänger im Strafrecht und im Bürgerlichen Recht), Verwaltung (nach Abschluss der Übung für Anfänger im Öffentlichen Recht) oder rechtsberatende Tätigkeit (nach Abschluss aller Übungen für Anfänger)
Schleswig-Holstein
Quelle: § 4 JAVO
Dauer: mind. 3 Monate
Stationen: 1 Monat Amtsgericht, 1 Monat Verwaltungsbehörde, 1 Monat wahlweise bei einem Gericht, Staatsanwaltschaft, Rechtsanwalt, Verwaltungsbehörde oder anderen rechtsberatenden Stellen
Thüringen
Quelle: § 15 Thür-JAPO
Dauer: mind. 13 Wochen
Stationen: 3 Wochen bei einem Gericht, 3 Wochen Verwaltung, 6 Wochen Wahlstation. Hier findest Du Einblick in die Förderprogramme - unter anderem zum Praktikum/ Referendariat und für Wissenschaftlicher Mitarbeiter - von Kanzleien: Zu den Förderprogrammen gehts hier




