Vermieterpfandrecht

Hallo, ich habe eine Frage zum Vermieterpfandrecht. Wie könnte sich der Pfandschuldner wehren, wenn der Pfandgläubiger die Pfandsache beschädigt. Nur SE aus 823 I oder gibt es da noch eine Möglichkeit? Vielen Dank!

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Da du doch das Vermieterpfandrecht ansprichst, würde ich ja zunächst einmal vertragliche SE-Ansprüche nach §§ 280 ff. in Betracht ziehen. In Deinem Fall konkret an §§ 280 I, 241 II denken.