Falschheit einer Aussage i.S.d. §§ 153 ff. StGB

Eine Aussage ist falsch, wenn sie inhaltlich mit dem tatsächlichen Sachverhalt nicht übereinstimmt. Dabei können Gegenstand dieser Aussage nicht nur äußere, sondern auch innere Tatsachen sein.

Quelle: Rengier, StrafR BT II, 22. Auflage München 2021, § 49 Rn. 7; Lackner/Kühl/Heger, StGB, Heger, 30. Auflage München 2023, vor § 153 Rn. 3

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