Dienst- und Geschäftsräume

Dienst- und Geschäftsräume sind Gebäudeteile, die zum Aufenthalt und zur Ausübung beruflicher oder sonstiger (nicht notwendig erwerbswirtschaftlicher) geschäftlicher Tätigkeit bestimmt sind.

Quelle: NK-StGB/Kindhäuser/Hoven, 6. Auflage Baden-Baden 2023, § 243 Rn. 11.

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