Aufrechnungserklärung

Die Aufrechnungserklärung ist eine einseitig, empfangsbedürftige Willenserklärung des Aufrechnenden, aus der sich der Wille zur Aufrechnung ergibt.

Quelle: Medicus/Lorenz, SchuldR AT, 22. Auflage München 2021, § 24 Rn. 17.

Du hast das Thema nicht ganz verstanden? Dann lass es Dir in aller Ruhe auf Jura Online erklären!

Finde heraus, was PwC Legal Dir als Arbeitgeber zu bieten hat