Hallo in die Runde!
Ein bestimmtes Sportereignis tritt ein. Ein Anbieter wirbt mit einem Cashback / Geld-zurück-Garantie, dass bei dieser Konstellation der Beitrag komplett zurückerstatt wird.
Ist dieses Modell rechtlich zulässig?
Handelt es sich hierbei eher um eine Ab-/Versicherung oder landet dieser Fall im Bereich "Glücksspiel"?
Wie seht ihr das?