Verändern i.S.d. §§ 269, 303a StGB
Gespeichert von Dominik am/um Di, 26/06/2012 - 17:45Definition:
Verändert werden Daten, wenn sie einen anderen Informationsgehalt (Aussagewert) erhalten und dadurch der ursprüngliche Verwendungszweck beeinträchtigt wird.