Willkommen in der Welt des Rechtsreferendariats | Lawentus Ref-Guide | Teil I

(Foto: Photo by Christoph Mahlstedt on Unsplash)

I. Willkommen in der Welt des Rechtsreferendariats

Das Rechtsreferendariat ist zweifelsohne für die meisten Absolventen des Jurastudiums der erste Schritt auf dem Weg zur Rechtspraxis. Obwohl der ein oder andere vielleicht glaubt, in etwaigen Pflichtpraktika aus vergangenen Studientagen, den praktischen juristischen Alltag schon erschnuppert zu haben, so ist die Dimension im Rechtsreferendariat eine andere. Du bist einerseits fest in den praktischen Stationsbetrieb eingebunden und trägst eigenständige Verantwortung, etwa bei Entwürfen von Urteilen, Vertretungen bei Gericht oder der Staatsanwaltschaft, behördlichen Entscheidungen oder in rechtsberatenden Tätigkeiten in Kanzleien oder Unternehmen. Andererseits bist Du noch der „Azubi“ und musst versuchen auch das Lernen im normalen Arbeitsbetrieb unterzukriegen. Das Rechtsreferendariat ist ein großer Schritt in das eigenständige Arbeiten und die eigenständige juristische Verantwortung. Noch nie hattest Du so viele Möglichkeiten, innerhalb kurzer Zeit verschiedene juristische Stationen kennenzulernen und herauszufinden, was Dir besonders Freude bereitet und Dich in Deinem weiteren beruflichen Alltag begleiten wird. Damit dies gelingt, möchte dieser Beitrag Dich dabei unterstützen, dein Rechtsreferendariat zu planen.

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Nicht wenige fragen sich: „Wohin im Referendariat?“, „Was mache ich während des Referendariats?“, „Was kommt da eigentlich auf mich zu?“, „Wieder Klausuren? – Oh Gott!“. Das Rechtsreferendariat wird neben seinen vielfältigen Möglichkeiten der Gestaltung auch abseits der Stationsarbeit anstrengend werden und Dich ein zweites Mal mit einer staatlichen juristischen Abschlussprüfung herausfordern. Doch Du bist nicht allein. Das Rechtsreferendariat haben vor Dir schon viele durchlebt. Daher ist auch ein großer Erfahrungsschatz zusammengekommen, um Dich im Rechtsreferendariat mit Tipps und Tricks zu versorgen. Die letzten Jahre haben gezeigt, dass verschiedene Fragen häufiger vorkamen, die wir in mehreren Teilen beantworten möchten.
 

II. Vorbereitung auf das Rechtsreferendariat

1. Wohin?
Die erste Frage der Vorbereitung stellt sich schnell: Wohin zum Referendariat? Darauf gibt es keine allgemeingültige Antwort. Was wir jedenfalls wissen: Du musst Dich wohlfühlen, wo Du bist. Einige mögen es anonym in einer großen Stadt und mit weiten Fahrtwegen, andere wollen es eher gemütlicher, ländlicher und kleiner. Wiederum andere haben starke Präferenz, ihre Familie oder Freunde im Umfeld zu haben. Blenden lassen solltest Du Dich nicht von Examensstatistiken, es ist ein Irrglaube davon auszugehen, dass beispielsweise das Examen in Hamburg besonders einfach sei, weil so viele Prädikatsexamina absolviert werden. Im Gegenteil: Hamburg lässt u. a. leistungsstarke Bewerber mit herausragender erster juristischer Prüfung eher zu, als solche, die weniger Punktzahlen erhielten. Von daher ist es nicht verwunderlich, dass viele bereits leistungsstarke Juraabsolventen das Referendariat antreten und das Erwartungsbild in Hamburg dadurch insgesamt hoch ist. Dass ein Bundesland besonders milde im Hinblick auf die Notengebung im zweiten Staatsexamen sein soll, sollte auf keinen Fall Dein einziger Beweggrund für oder gegen einen Ort sein. Darüber hinaus sollte die Höhe der Unterhaltsbeihilfe ebenso nicht das entscheidende Kriterium über die Wahl des Bundeslandes für das Rechtsreferendariat sein – reich wirst Du in allen Bundesländern nicht, auch wenn sich die Bezüge der Unterhaltsbeihilfe schon um ein paar hundert Euro brutto unterscheiden können. Das Rechtsreferendariat ist eine fachlich und menschlich intensive Zeit. Daher ist diese Ausbildungszeit umso einfacher dort zu bewältigen, wo Du Dich wohlfühlst. Der eine braucht mehr gewohnte soziale Kontakte als der andere, der vielleicht schnell neue aufbaut. Wichtig zur Planung kann ebenfalls sein, ob Du in einer neuen Stadt beispielsweise Deinen gewohnten Hobbys nachgehen oder Freizeitangebote nutzen kannst, um vom juristischen Alltag abzuschalten. Auch der Ort einer Lernumgebung kann für die Wahl des Standortes im Referendariat entscheidend sein. Wenn Du in ein anderes Bundesland umziehst, dann bedenke auch, dass Du dank des Föderalismus beispielsweise im öffentlichen Recht andere Normen verwenden und lernen musst, als es noch in dem Bundesland der Fall war, in dem Du studiert hast.
 
2. Sollte ich „vorlernen“?
Manche fragen sich, ob sie schon für das Rechtsreferendariat „vorlernen“ müssen. Davon raten wir in der Regel ab. Wenn Du gerade frisch aus dem Examen gekommen bist, solltest Du noch gut im materiell-rechtlichen Stoff sein. Für diejenigen, für die das Examen wegen Promotion, LL.M., Berufstätigkeit usw. schon länger zurückliegt, können wir empfehlen, zumindest das materielle Recht zur Vorbereitung auf die erste Station zu wiederholen. Nutzt dazu jedoch Lehrbücher, die auf das Rechtsreferendariat zugeschnitten sind, da ein Großteil von Theoriestreitigkeiten im Rechtsreferendariat nicht mehr gebraucht werden. Zudem zählen neben Gesetzen nunmehr die bekannten Kommentare wie Palandt etc. zu Deinen treuen Begleitern, in denen schon mehr Informationen für die Klausur zur Verfügung stehen, als Du es noch aus dem ersten Examen kennst. Falls Du Dir Kommentare für die Stationsausbildung holst, dann reicht in der Regel auch die Vorauflage, was viel Geld spart und den gleichen Nutzen wie eine Neuauflage erfüllt. Zum Examen ist es üblich, sich die aktuellen Gesetze bzw. Kommentare über verschiedene Anbieter zu mieten, was für Dich erheblich weniger Kosten bedeutet. Ein weiteres Vorlernen in Bezug auf den prozessualen Stoff oder der Besuch von speziellen Repetitorien für das zweite Examen ist nach unserer Erfahrung nicht notwendig. Durch die Arbeitsgemeinschaft wirst Du ausreichend in verschiedene juristische Themen eingeführt. Vielmehr ist es wichtig, den besprochenen Stoff nachzuarbeiten und zu vertiefen, was jedoch angesichts verschiedener Stationsaufgaben teilweise zu einer Herausforderung werden kann.
 

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3. Wer bin ich?
Als Rechtsreferendar bist Du in der Regel in einem öffentlich-rechtlichen Ausbildungsverhältnis angestellt und erhältst eine Unterhaltsbeihilfe. Als Angestellter hast Du auch Anspruch auf Urlaub, der sich nach Maßgabe der Bestimmungen Deines Bundeslandes richtet und den Du auch zur Auszeit nutzen solltest. Als Angestellter bist Du auch über Deine Krankenversicherung versichert und zahlst gewöhnlich einen monatlichen Abschlag an Steuern. Dich treffen damit auch die Rechte und Pflichten eines Angestellten. Da die Unterhaltsbeihilfe knapp bemessen ist, gehen manche Referendare neben dem Stationsbetrieb noch einer Nebentätigkeit beispielsweise in einer Kanzlei nach. Je nach Bundesland kannst Du hierbei unterschiedlich viel dazuverdienen. Dies kann besonders lukrativ sein, wenn die Nebentätigkeit juristischen Bezug hat und Du in gewisser Weise ein paar Lorbeeren für den ersten juristischen Abschluss einstecken kannst. Andererseits bieten sich hier ausgezeichnete Perspektiven der Kontaktpflege und des Networkings. Allen Referendaren sei angeraten, sich schon im Rechtsreferendariat ein eigenes Netzwerk an Kontakten aufzubauen. Dies kann für die weitere Planung von Stationen oder auch für den Berufseinstieg nützlich sein. Kontakte im Rechtsreferendariat bieten exzellente Möglichkeiten, Angebote für den Berufseinstieg schon vor Abschluss der Prüfung zu bekommen. Nutzte also diese Chance!
 
4. Steuern
Ein weiterer Tipp am Rande betrifft die Steuer: Hebe unbedingt alle Belege – gerade, wenn Du umgezogen bist – auf. Da das Geld im Referendariat knapp bemessen ist, solltest Du versuchen, möglichst viele Ausgaben im Rahmen einer Steuererklärung geltend zu machen. Ausgaben wie Bücher, Repetitorien, Materialien oder sonstige Aufwendungen für die Stationsausbildung wie etwa Fahrtkosten oder Auslandsaufenthalte kannst Du ggf. absetzen, um so in den Genuss einer Steuerrückzahlung zu kommen.

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