Neues Problem aus dem Staatsorganisationsrecht
von iurastudent · am Fr, 22/05/2015 - 12:13 · Juristische Nachrichten
Neues Problem aus dem Staatsorganisationsrechtor kurzem Teil einer Klausur (Examenstraining) an der Uni München:
Bundesregierung informiert den Bundestag über den „Euro-Rettungsschirm“ ESM. Nach Art. 23 II 2 GG hat der Bundestag Anspruch auf eine umfassende Unterrichtung durch die Bundesregierung. In der Klausur war zu fragen, ob ein Verstoß gegen die Form der Unterrichtung darin zu sehen ist, dass eine Zuleitung des ausgehandelten Entwurfs zum ESM in der Verhandlungssprache, d.h. nur in englischer Sprache erfolgt ist. Es kann nicht erwartet werden, dass alle Bundestagsabgeordneten über so gute Englischkenntnisse verfügen, dass sie den komplexen Vertragsentwurf verstehen können.
Priv-Doz. Schmidt am Busch und stud. jur. Isabelle Kögel meinen in JA 2015, 448: „Soll eine Unterrichtung möglichst frühzeitig erfolgen, ist die kurzfristige Übermittlung englischer Dokumente als ausreichend anzusehen, wenn zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine deutsche Übersetzung nachgereicht wird. Zudem kann der englische Text auch Vorteile gegenüber der deutschen Fassung bieten, weil der Vertrag in dieser Sprache zwischen den Verhandlungspartnern ausgehandelt wurde. Nicht zuletzt liegt es in der Verantwortung des Bundestags, selbst bei eiligen wichtigen fremdsprachigen Dokumenten eine Übersetzung in die deutsche Sprache sicherzustellen.“ (aA vertretbar!)
Vielen Dank für die Zusendung von: Kostenloser Klausurenkurs von Rauda/Zenthöfer.
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