Schema zur Untersuchungshaft, §§ 112 ff. StPO

I. Zweck

Sicherung des Hauptverfahrens

II. Voraussetzungen

1. Dringender Tatverdacht

wenn Verurteilung im Hauptverfahren wahrscheinlicher ist als ein Freispruch

2. Haftgründe

a) § 112 II StPO

Flucht, Fluchtgefahr, Verdunkelungsgefahr

b) § 112 III StPO

Vorliegen einer Katalogtat oder Möglichkeit der Flucht/ Verdunkelung

c) § 112 a StPO

präventive Haftgründe

3. Verhältnismäßigkeit

III. Anordnungsbefugnis des Richters, § 152 StPO

Auf Antrag der StA oder von Amts wegen bei Gefahr in Verzug

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