Diagnostizierte Demenz - Wie verfahren?

Hallo liebe Community. Ich habe folgende Frage. Ich hoffe, dass mir jemand diese Frage beantworten kann.

Nehmen wir einmal an, das einem älteren Mann Demenz diagnostiziert wird. Daraufhin setzt seine Tochter eine Generalvollmacht ein und stellt fest, dass der Vater das Geld auf seinem Girokonto verschwendet. Daraufhin setzt die Tochter das Konto auf ein Limit (nehmen wir an 400 pro Woche, bei 1500€ Rente). Daraufhin wirft der demente Vater seiner Tochter vor, einen Vertrauensbruch begangen zu haben und lässt die Vollmacht notariell widerrufen.

1. Wäre dieser Widerruf gültig, obwohl dem Vater Demenz + Alzheimer diagnostiziert wurde?

Spinnen wir diese Situation mal weiter: Vor der notariellen Widerrufung hatte die Tochter aber bereits einen rechtlichen Betreuer beim Betreuungsgericht angefragt. Das Gericht hat aber noch nicht entschieden.

2. Der Vater hat in dieser Zeit keinen Betreuer. Ist dieser Zustand überhaupt legitim?
 
Der demente Vater beauftragt darauffolgend umgehend einen Anwalt, der eine einstweilige Verfügung vor Gericht erwirken kann, sodass die Tochter gezwungen ist die Vollmacht herauszugeben. Daraufhin nimmt sich die Tochter auch einen Anwalt und versucht gegen diese Verfügung vorzugehen. 

3. Konnte der Vater den Anwalt wirksam beauftragen?

Daraufhin entzieht sich das Betreuunggericht der Verantwortung und schließt den Fall. Das Landgericht, vor dem der Fall wegen der einstweiligen Verfügung liegt soll nun entscheiden.

4. Ist es legitim, dass das Betreuungsgericht den Fall schließt? Der demente Vater hat ja schließlich keinen Betreuer.

5. Wer haftet für die Kosten die entstehen, wenn eine demente Person, die für jede Person sichtbar verwirrt ist, Gerichtsverhandlungen anstößt?

6. Kann das Betreuungsgericht verantwortlich gemacht werden?

Puh, das wars auch schon. Danke. Ich hoffe jemand kann helfen.