§86 Influencer und die Grenzen der Satire

Hallo,
ich schreibe gerade eine Hausarbeit über die juristische Situation für Influencer, die das "dritte Reich" bzw. H*tler parodieren möchten. Meine Frage wäre bei

§ 86a " wird bestraft, wer .......Kennzeichen im Sinne des Absatzes 1 sind namentlich Fahnen, Abzeichen, Uniformstücke, Parolen und Grußformen."

Die Frage ist was zählt als Uniformstücke oder Fahnen? Ich weiß, dass bei unser Rechtssprechung das Hakenkreuz generell verboten ist. Aber beim recherchieren fand ich einen Influencer, der hat eine Hakenkreuzarbinde an, aber das Hakenkreuz ist da durch eine viereckiges Stoff verdeckt. Die Frage ist, greift hier §86?

Hier der genannte YouTuber:
https://www.youtube.com/@fuehrerbunkertv

Denn er trägt eigentlich die Symbole der Zeit vom dritten Reich. Vom H*tler Bart, bis zur Frisur.

Ich hoffe Ihr könnt mir da weiterhelfen. Es grüß euch
Mr Jura


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