Retrospektive: GEZ 2.0, Verbraucherschutz und mach Dich nicht nackig

Der Tag ist rum, ich hab mir ein Glas Wein eingeschenkt und es wird Zeit für eine Retrospektive! Für iurastudent.de gab es heute durchaus was zu feiern. Nachdem wir im Mai mit knapp 20 Besuchern täglich die Arbeit aufgenommen haben, konnten wir nun das erste Mal die Marke von 200 Besuchern am Tag knacken. Auch auf unser Facebook - Seite ist schon so einiges los und wir können dort bereits 50 Likes verbuchen! Das ist schon mal was. Wir sind von der Annahme total begeistert und möchten Euch dafür danken!


Ein ganz herzlicher Dank geht auch an Martin Erhardt aus Leipzig, der heute eine Erweiterung seines Artikels zur Stellvertretung und zwei neue Artikel zu den Themen Erfüllungsgehilfen und Verrichtungsgehilfen beigesteuert hat.

Ansonsten steht der Tag heute unter den großen Themen Datenschutz und Verbraucherschutz. Doch vorher noch eine nette Fortsetzung zu unserem gestrigen Beitrag. Wie das Handelsblatt berichtet wird die Kölner Stadtverwaltung vorerst auf eine Bezahlung von Rundfunkbeiträgen verzichten. Witzigerweise wird da gerade die Heimatstadt der GEZ zum Vorreiter der Beitragsverweigerung. Grund dafür sei die nicht vorhandene Möglichkeit der Ermittlung eines exakten Beitrages. Laut Handelsblatt sehen das auch andere Städte so und prüfen - auch gerade vor dem Hintergrund der etwaigen Verfassungswidrigkeit - ob sie Rechtsmittel gegen die neue GEZ - Regelung einlegen.

Nach einem Bericht der Süddeutschen Zeitung steht nun ein neues Gesetz zum Verbraucherschutz kurz davor, Einzug in den Bundestag zu halten und vor der Sommerpause beschlossen zu werden. Es geht um die Regelung von "Abofallen am Telefon, einschüchternde Inkassobriefe und völlig überteuerte Abmahnungen" (SZ) von Anwälten im Hinblick auf Urheberrechtsverletzungen im Internet. Diesen Machenschaften soll nun ein Riegel vorgeschoben werden.

Vor nicht allzu langer Zeit (wir berichteten darüber) gab es bereits die mehr oder weniger gelungene Anpassung im Hinblick auf Abofallen im Internet, nun folgen also die nächsten Schritte auf dem Weg zur Befriedigung des Verbrauchers. Dabei stellt sich mir jedenfalls die Frage, was an solchen Regelungen so lange gedauert haben mag. Die Süddeutsche berichtet diesbezüglich über Bedenken im Hinblick auf die Ausgewogenheit der Regelung. Ich bin kein Freund von Verschwörungstheorien oder abfälliger Bemerkungen nach dem Motto "Ach naja, es ist ja Wahljahr". Gleichwohl scheint es so, als wolle man das Thema noch vor der Bundestagswahl geregelt haben, um dem politischen Gegner bei dem sensiblen Thema Verbraucherschutz kein Kanonenfutter zu liefern. Meine persönliche Einstellung zu diesem Thema habe ich bereits dargelegt (siehe obiger Link): Gegen die ausgefuchsten Abofallen-Betreiber oder gegen ähnliche Gefolgsleute hilft meines Erachtens nur eine vernünftige Aufklärung der Bevölkerung über den richtigen Umgang mit dem Internet und anderen Medien.

Letzter Punkt für heute! Das Bundesministerium der Justiz hat einen - wie ich finde - großartigen Wettbewerb namens Mach dich nicht nackig ausgerufen. Der Wettbewerb richtet sich ausschließlich an Studenten und soll u.a. den Fragen nachgehen, wie sich unsere Grundrechte im digitalen Zeitalter verändern, wie private Daten geschützt werden können und welche Bedeutung unsere Grundrechte im Angesicht von Google, Facebook & Co. noch haben. Alle Infos zum Wettbewerb gibt es unter http://www.bmj.de/DE/NichtNackig/ .

Eine gute Nacht oder einen guten Morgen (wie man's nimmt),
Euer Paul

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