Schema zum eingetragenen rechtsfähiger Verein (e.V.)
I. Gründung
1. Satzung
2. Mindestens 7 Personen, § 56 BGB (für Gründungsakt reichen aber 2 Personen)
3. Gemeinsamer Zweck
4. Wahl des Vorstands, § 27 BGB
5. Konstitutive Eintragung ins Vereinsregister
II. Rechtsfähigkeit
Verein erhält Rechtsfähigkeit durch Eintragung ins Vereinsregister oder § 22 BGB durch Verleihung
III. Haftung
Verein selbst haftet voll. Organhandeln wird gem. § 31 BGB dem Verein zugerechnet. Vereinsmitglieder haften nicht.
IV. Vertretung
Grundsatz: Gesamtvertretung. Verein wird vertreten durch den Vorstand, § 26 I BGB
V. Beendigung
1. Durch Auflösung
a) Mitgliederbeschluss, § 41 BGB
b) Zeitablauf oder Eintritt eines Ereignisses, § 74 II BGB
c) Behördliches Verbot, § 3 VereinsG
2. Durch Verlust der Rechtsfähigkeit
a) Insolvenz, § 42 BGB
b) Gerichtliche Entziehung, § 73 BGB ( wenn Mitgliederzahl unter 3 fällt)
c) Fälle des § 43 BGB
Beachte: Immer auch zumindest gedanklich zur Aktiengesellschaft abgrenzen!
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