Schema zum Aufopferungsanspruch

I. Rechtsgrundlage

Gewohnheitsrecht oder §§ 74, 75 EinlPrALR

II. Beeinträchtigung einer vermögenswerten Rechtsposition iSv Art. 2 II GG

Unmittelbar durch hoheitliche Maßnahme, die gemeinwohlorientiert ist

III. Sonderopfer

Wird hier indiziert

IV. Subsidiarität

V. Mitverschulden nach § 254 BGB analog

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