Feststellungsstil

Hi,
Ich sitze gerade an meiner großen Übung im Strafrecht und hätte eine Frage bezüglich des Feststellungsstils. Grundsätzlich darf man ja keine Fußnoten in die Subsumtion machen. Ich möchte die fremde bewegliche Sache nicht näher definieren aber dennoch eine Fußnote setzen. An welcher Stelle wäre die Fußnote am besten?

Die Damenringe müssten fremde bewegliche Sachen darstellen. Die Damenringe, sind körperliche Gegenstände i. S. d. § 90 BGB, welche im natürlichen Sinne beweglich sind und im Eigentum des J stehen, folglich fremd sind. Somit liegen fremde bewegliche Sachen vor.

Liebe Grüße