Wie lange kann man als Jurastudent BAföG bekommen?

von iurastudent · Aktuelles und Gemischtes

BAföG, Regelstudienzeit,  Jurastudium, Bezugszeit

Kaum ein (Jura-)Student beendet sein Studium in der Regelstudienzeit. Wer BAföG zur Unterstützung erhält oder sogar komplett darauf angewiesen ist, sollte sich daher schon zu Beginn seines Studiums Gedanken über weitere Förderungsmöglichkeiten machen.

Denn wie lange Du BAföG erhältst, ist von der Anzahl der Fachsemester Deines Hauptstudiengangs abhängig. Bei Jura beträgt die Regelstudienzeit neun Semester. Der Förderungszeitraum (nicht zu verwechseln mit dem Bewilligungszeitraum) beginnt somit im ersten Fachsemester und endet mit Ablauf des neunten Fachsemesters.
 
Aber: Die Regelstudienzeit kann sich unter bestimmten Voraussetzungen verlängern, mit der Konsequenz, dass Du weiterhin BAföG erhältst.
 
Unter folgenden Voraussetzungen kann sich die Dauer Deines BAföG verlängern:
Du hast ein Urlaubssemester eingelegt. Während dieser Zeit wirst Du nicht vom BAföG-Amt gefördert, somit wird Dir diese Zeit auch nicht angerechnet.
oder
Du hast ein Auslandssemester gemacht. Da bei uns Juristen ein Erasmus-Semester nicht in der Studienordnung vorgeschrieben wird, führt es zu einer Verlängerung des Bewilligungszeitraums, denn auch während Deines Auslandssemesters wirst Du nicht gefördert. Für diese Zeit kannst Du allerdings ein gesondertes Auslands-BAföG beantragen, welches unabhängig vom Bewilligungszeitraum des Inland-BAföG ist.
 
Darüber hinaus gibt es weitere Möglichkeiten Förderung über die Förderhöchstdauer hinaus zu erhalten. Diese Voraussetzungen knüpfen sich jedoch an das Master- und Teilzeitstudium. Damit sind sie i. d. R. für uns Juristen leider uninteressant. Sollte sich an dieser Stelle ein Nicht-Jurist in diesen Beitrag verirrt haben, mag ihn diese Information jedoch erfreuen.
 
Liegen bei Dir keine Voraussetzungen für eine Verlängerung der Regelstudienzeit vor, kannst du dennoch auch nach dieser Zeit auch weiterhin BAföG erhalten. Das geht allerdings nur, wenn sich Dein Studium aus schwerwiegenden Gründen verlängert.
 
Diese sind:

  • Eine Krankheit, durch die Du an der Prüfungsteilnahme oder am studieren gehindert wurdest.
  • Eine Behinderung, durch die sich Dein Studium verzögert hat.
  • Schwangerschaft oder Kindererziehung.
  • Die Hochschule hat die nötigen Voraussetzungen nicht erfüllt. Dies ist z. B. der Falle, bei Ausfall eines Prüfers, durch den Du eine Prüfung nicht innerhalb der Regelstudienzeit ablegen konntest.

 
Auch hier gibt es weitere Gründe, die zu einer Verlängerung der Regelstudienzeit führen können, die auf uns Juristen aber kaum zutreffen werden und daher an dieser Stelle ausgeklammert bleiben.
 
Die Regelstudienzeit ist vorbei und weder liegen bei Dir Gründe für eine Förderung über die Höchstdauer hinaus vor, noch erfüllst Du die Voraussetzungen, die Deine Regelstudienzeit verlängern können? Auch in dieser Situation ist es jedoch möglich finanzielle Unterstützung zu erhalten. In Form eines Studienabschlusskredits. Dieser wird als KfW-Studienkredit für maximal ein Jahr an die Studenten vergeben, die kurz vor Abschluss ihres Studiums stehen. Das heißt, Du musst bei Antragstellung nachweisen können, innerhalb von zwei Semestern mit Deinem Studium fertig werden zu können. Dies wird Dir Dein Prüfungsamt nach Vorlage eines Leistungsnachweises entsprechend bestätigen können. Sollte sich Dein Studium allerdings auf Grund eines nicht bestandenen Examens verlängern und Du bereits über die reguläre Förderungshöchstdauer hinaus gefördert worden sein, ist die Finanzierung über die Studienabschlusshilfe nicht möglich.
 
Beantragt wird der Studienabschlusskredit bei Deinem zuständiges BAföG-Amt. Die Errechnung der Darlehenshöhe geschieht, wie die Deines BAföG-Förderbetrags, auf Basis Deines Einkommens bzw. dem Deiner Eltern. Der Kredit muss vollumfänglich zurückgezahlt werden, nebst Zinsen. Diese sind im Vergleich zu den Zinsen regulärer Kredite jedoch sehr niedrig. Zudem passt sich die Ratenzahlung, die 18 Monate nach Letztauszahlung fällig wird, Deiner aktuellen Einkommenssituation an. Ein Vorteil, denn zu diesem Zeitpunkt befinden sich die meisten Jurastudenten noch im Referendariat.

Durch den Studienabschlusskredit kannst Du somit eine Förderung über elf Fachsemester statt der vorgesehenen neun Semester Studienzeit erhalten. Diese Zeit ist für das 1. Staatsexamen auch durchaus realistisch. Sollte die Regelstudienzeit künftig angehoben werden, ist mit zwölf Semestern ein rechtzeitiger Abschluss sogar noch wahrscheinlicher.

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