Definitionen im Zivilrecht mit Quellenangaben

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Nach dem Abstraktionsprinzip wird das Verfügungsgeschäft von einer etwaigen Unwirksamkeit des Kausalgeschäfts grds. nicht erfasst.

Nach dem Abstraktionsprinzip wird das Verfügungsgeschäft von einer etwaigen Unwirksamkeit des Kausalgeschäfts grds. nicht erfasst.