Sukzessive Beihilfe und Mittäterschaft

Ist eine sukzessive Mittäterschaft bzw. Beihilfe im Rahmen der §§ 242ff., 249ff. StGB möglich?

Überblick

Umstritten ist, ob eine sukzessive Beihilfe oder Mittäterschaft, also eine solche, die erst zwischen Voll- und Beendigung und mithin im Beendigungsstadium entsteht, möglich ist. Konkret geht es um die Fragen, ob jemand, der erst nach Vollendung der Wegnahme dem Tatgeschehen beitritt, sich ebenfalls z.B. wegen Diebstahls oder (schweren) Raubes strafbar macht. Relevant ist die Problematik vorwiegend für §§ 242, 249, 250 StGB.