Wie ist die Verkehrswesentlichkeit einer Sache oder Person zu ermitteln?
Folgen und Auswirkungen des Meinungstreites
1. Ansicht - Objektive Theorie1
Nach dieser Ansicht ist die Verkehrsanschauung ausschlaggebend.
Argumente für diese Ansicht
Verkehrsanschauung
Abzustellen ist auf die objektive Verkehrsanschauung, hiernach gilt eine Eigenschaft dann als wesentlich, wenn sie nach der Verkehrsanschauung so gewichtig ist, dass sie als unabdingbar vorausgesetzt werden kann.
Objektive Betrachtung
Die Verkehrswesentlichkeit lässt sich nur unabhängig vom konkreten Rechtsgeschäft ermitteln. Andernfalls wäre die Auslegung so ausgeweitet, dass nahezu jede Eigenschaft nach dem subjektiven Willen als wesentlich gelten kann.
2. Ansicht - Lehre vom geschäftlichen Eigenschaftsirrtum2
Nach dieser Ansicht ist die Verkehrswesentlichkeit dann gegeben, wenn sie im konkreten Rechtsgeschäft als wesentlich vereinbart wurde.
Argumente für diese Ansicht
Vertragswesentlich
Vereinbaren die Vertragspartner eine bestimmte Eigenschaft im konkreten Rechtsgeschäft als wesentlich, so ist die Verkehrswesentlichkeit gegeben. Die Vereinbarung kann schriftlich oder auch stillschweigend vereinbart sein.
Übliche Wesentlichkeit
Kann bei entsprechenden Verträgen die Eigenschaft als wesentlich erwartet werden, so ist diese als verkehrswesentlich anzusehen.
3. Ansicht - Bestimmung durch Rechtsgeschäft3
Nach dieser Ansicht wird die Verkehrswesentlichkeit vom konkreten Rechtsgeschäft bestimmt. Fehlt der Parteiwille ist auf die Verkehrsanschauung abzustellen.
Argumente für diese Ansicht
Typische Eigenschaften
Eine Eigenschaft ist dann verkehrswesentlich, wenn sie einer Sache typischerweise anhaftet und im Rechtsverkehr für die Wertschätzung dieser Sache bedeutsam ist.
Bedeutung für die Sache
Es ist zu unterscheiden zwischen solchen Eigenschaften die der Sache oder der Person unmittelbar anhaften und damit auch eine unmittelbare Bedeutung für diese haben und jenen die lediglich mittelbar Einfluss auf die Wertbildung ausüben. Abzustellen ist auf die Eigenschaften, die vom konkreten Rechtsgeschäft als unmittelbar bedeutend eingestuft werden.
Konkretes Rechtsgeschäft
Sind im Vertrag offensichtlich bestimmte Eigenschaft als wesentlich vereinbart, handelt es sich um verkehrswesentliche Eigenschaften. Fehlt eine solche Vereinbarung,ist auf die Verkehrsanschauung abzustellen. Hiernach sind die unmittelbar für die Beurteilung der Sache oder der Person ausschlaggebenden Eigenschaften zu ermitteln.
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