Wann ist bei einem Verkehrszeichen die Bekanntgabe zu sehen?

Überblick

Fraglich ist, nicht nur in Hausarbeiten, ob die Bekanntgabe bei Verkehrszeichen bereits in der Aufstellung zu sehen ist, oder ob der Verkehrsteilnehmer das Verkehrszeichen auch tatsächlich wahrnehmen muss.

Die Meinungen und ihre Argumente

1. Ansicht - Bekanntgabe bei erstmaligen Herannahen1

Nach dieser Meinung tritt die Bekanntgabe eines Verkehrszeichen dann ein, wenn der Verkehrsteilnehmer sich erstmalig in den Bereich des Zeichens begibt.

Argumente für diese Ansicht

Keine subjektive Wahrnehmung notwendig

Die Regelung des Verkehrsschildes muss vom Fahrer nicht tatsächlich wahrgenommen worden sein. Bei der Teilnahme am Straßenverkehr kann vorausgesetzt werden, dass die Teilnehmer Verkehrszeichen im Blick haben und diese auch zur Kenntnis nehmen. Eine subjektive Wahrnehmung hingehen ist nicht notwendig. Andernfalls könnte sich der Fahrer stets darauf berufen, das Verkehrszeichen nicht gesehen zu haben.

Adressat ist der Verkehrsteilnehmer

Würden für die Bekanntgabe einer Allgemeinverfügung strengere Anforderungen gelten als für die Bekanntgabe eines schriftlichen Verwaltungsaktes, würde die Kenntnisnahmemöglichkeit für Verkehrszeichen erheblich erschwert. Adressat des Zeichens ist der Verkehrsteilnehmer, dabei handelt es sich um eine Massenbekanntgabe, die jeder Teilnehmer des Straßenverkehrs erwarten muss.

Innere und äußere Wirksamkeit

Durch Aufstellen des Verkehrszeichen wird es zwar äußerlich wirksam, jedoch tritt die innere Wirksamkeit erst dann ein, wenn der Betroffene in den Wirkungsbereich des Verkehrszeichens eintritt und dieses auch wahrnehmen könnte.

2. Ansicht - Bekanntgabe bei Aufstellung des Verkehrsschildes2

Die Bekanntgabe eines Verkehrsschildes erfolgt schon bei dessen Aufstellung.

Argumente für diese Ansicht

Spezielle Regelungen der StVO haben Vorrang

Bei Verkehrszeichen richtet sich die Bekanntgabe nicht nach den allgemeinen Regelungen des VwVfG, sondern nach den speziellen Regelungen der StVO. Insbesondere die §§ 39,45 IV StVO stellen hierbei eine besondere Form der öffentlichen Bekanntmachung dar.

Die Aufstellung reicht aus

ist ein Verkehrszeichen so aufgestellt, dass ein durchschnittlicher Verkehrsteilnehmer bei Beachtung der in der StVO geforderten Sorgfalt im Straßenverkehr, das Verkehrszeichen erfassen kann, entfaltet es seine Rechtswirkung gegenüber jedem von dessen Regelung betroffenen Verkehrsteilnehmer. Ob dieses es im konkreten Fall tatsächlich wahrnimmt ist nicht von Relevanz.

  • 1. Bitter/Konow, NJW 2001, 1386.
  • 2. BGH NJW 1970, 1126; BVerwG NJW 1997,1021.

Lass dir das Thema Wann ist bei einem Verkehrszeichen die Bekanntgabe zu sehen? noch mal ausführlich erklären auf Jura Online!


Zurück zu allen Streitständen


Karrierestart

Wie finde ich das passende Praktikum, die passende Anwaltsstation oder den passenden Nebenjob im Referendariat? Ausgeschrieben Jobs & Karriere Events & Arbeitgeber

Finde heraus, was PwC Legal Dir als Arbeitgeber zu bieten hat
Das könnte Dich auch interessieren
Überblick Zwischen Rechtsprechung und Literatur ist umstritten, ob die Bundesregierung ohne einfa…
Überblick Der Zeitpunkt, in welchem die unterlassene Hilfeleistung nach § 323c StGB vollendet ist…
Was hat Möhrle Happ Luther als Arbeitgeber zu bieten