Fortsetzungsfeststellunginteresse
Gespeichert von KatharinaB am/um So, 31/03/2024 - 20:45Definition:
Für das Fortsetzungsfeststellungsinteresse iSd § 113 I S.4 VwGO genügt jedes schutzwürdige Interesse rechtlicher, wirtschaftlicher oder ideeller Art, sofern die gerichtliche Feststellung dazu geeig