Sorgfaltsmaßstab

I. Der Maßstab der Sorgfaltspflicht

Um herauszufinden, ob eine Sorgfaltsplichtverletzung vorliegt, muss erst einmal geklärt werden, wie sich ein Mensch in der konkreten Situation hätte verhalten müssen. Gefragt wird also nach dem sorgfaltsgemäßen Verhalten – an diesem wird dann das Verhalten des Täters gemessen. Sofern das Täterverhalten negativ abweicht, liegt eine Sorgfaltspflichtverletzung vor. Demnach muss bei der Prüfung der objektiven Sorgfaltspflichtverletzung betrachtet werden, inwieweit der Täter bei seiner Tat hat Sorgfalt walten lassen und ob er ein unerlaubtes Risiko geschaffen hat.