II. Die Patentfähigkeit
Gespeichert von admin am/um Mi, 05/06/2013 - 15:07Eine Erfindung ist nach dem PatG patentfähig, wenn sie die folgenden Kriterien erfüllt:
- Neuheit,
- Erfinderische Tätigkeit (veralteter Begriff: Erfindungshöhe),
- Technizität,
- Gewerbliche Anwendbarkeit und
- Einheitlichkeit des Gegenstands.
Aus diesen Kriterien ergibt sich die Beurteilungsgrundlage, ob ein beanspruchter Gegenstand eine Erfindung ist.