Simultanitätsprinzip

III. Dolus generalis

Innerhalb des dolus generalis (= Genrealvorsatz) werden insbesondere Fälle diskutiert, in denen der Täter einem Irrtum über den Zeitpunkt der Tatvollendung dergestalt unterliegt, dass er davon ausgeht, sein Opfer bereits durch die Ersthandlung getötet zu haben, es in Wirklichkeit aber erst durch die anschließende Zweithandlung stirbt. Es handelt sich dabei um sogenannte „zweiaktige“ (oder auch mehraktige) Fallkonstellationen, bei denen die Frage umstritten ist, inwieweit sich der Vorsatz des Täters noch auf die Zweithandlung erstreckt, also ob es sich um um zwei verschiedene Handlungen mit zwei verschiedenen Vorsätzen handelt oder um ein einheitliches Handlungsgeschehen.1