2. Das Schweigen als Willenserklärung
Gespeichert von admin am/um Mo, 21/01/2013 - 13:49Schlussendlich bleibt noch die Frage, ob auch das Schweigen als Willenserklärung aufgefasst werden kann.
Beispielfall E: Antje (A) will ihren Handy-Vertrag wechseln und bestellt mündlich am Telefon das „Klingel-Spar-Paket-500“ für 35,00€ des Anbieters X. Nach einer Woche kriegt A einen Brief von X, dass sie sich über „die Bestellung freuen“, zur A jedoch besser das „Super-Special-Paket-1000 für 70,00€ passen würde“. Wenn sie das Angebot nicht „ausdrücklich ablehnt“, dann würde der Vertrag mit dem neuen Inhalten „automatisch geschlossen.“. Als A aufgrund des Stresses mit der neuen Arbeit nicht antworten kann, bucht die X nach zwei Wochen zum ersten Mal die 70,00€ von A’s Konto ab. Zu Recht?