Das Immaterialgüterrecht
Gespeichert von admin am/um Mi, 05/06/2013 - 14:53Als Immaterialgüterrechte bezeichnet man die Rechtsnormen, die den Schutz des Geistigen Eigentums (engl. intellectual property, IP) betreffen. Als Geistiges Eigentum wird jegliches Wissen beziehungsweise Kulturgut bezeichnet, das ein Individuum sich durch geistige Anstrengung zu Eigen gemacht hat. Geistige Anstrengungen umfassen dabei insbesondere Forschungstätigkeiten oder kreatives Handeln. Unter den Begriff des Geistigen Eigentums fallen dabei alle Formen von Eigentum, denen keine materiellen Güter direkt zugeordnet werden können – beispielsweise technische Lehren oder die definierte künstlerische Ausgestaltung einer Idee.
Neben dem englischen Begriff intellectual property hat sich der Begriff industrial property für die gewerblichen Aspekte des Geistigen Eigentums etabliert.
In die Kategorie der Immaterialgüterrechte fallen die folgenden Rechtsnormen: