Schutzfunktion

2. Form der Vollmachtserteilung

Gemäß § 167 II ist die Erteilung der Vollmacht grundsätzlich formfrei möglich, auch wenn das Vertretergeschäft einer bestimmten Form bedarf, für das die Vollmacht erteilt wurde.1

Dies gilt jedoch nicht ausnahmslos. So verlangt die Rechtsprechung bspw. eine dem Vertretungsgeschäft entsprechende Form bei Bürgschaftserklärungen2 oder bei unwiderruflich erteilten Vollmachten zur Veräußerung eines Grundstücks.3