1. Ausdrückliche oder konkludente Äußerung
Gespeichert von admin am/um Mo, 21/01/2013 - 13:42
Wie kann die Willenserklärung also erfolgen? Muss die rechtliche Absicht bei jeder Erklärung in voller Länge kundgetan werden, oder reicht ein allgemein anerkanntes
Zeichen? Dafür zwei Beispiele:
Beispielfall D: Hans Hungrig (H) möchte wie jeden Tag früh frische Brötchen kaufen. An der Theke begrüßt er den Verkäufer (V) und sagt „Drei Mehrkornbrötchen bitte!“ V reicht ihm die Brötchen und antwortet „1,30€ bitte!“ H legt den passenden Betrag auf den Tisch, nimmt die Brötchen und geht wieder.
Zeichen? Dafür zwei Beispiele:
Beispielfall D: Hans Hungrig (H) möchte wie jeden Tag früh frische Brötchen kaufen. An der Theke begrüßt er den Verkäufer (V) und sagt „Drei Mehrkornbrötchen bitte!“ V reicht ihm die Brötchen und antwortet „1,30€ bitte!“ H legt den passenden Betrag auf den Tisch, nimmt die Brötchen und geht wieder.
Beispielfall E: Danach möchte H zur Uni fahren. Dafür steigt er in die Straßenbahn ein. Niemand kontrolliert ihn auf der Fahrt. An der gewünschten Haltestelle steigt er aus der Straßenbahn wieder aus.