Schlüssiges Verhalten

1. Ausdrückliche oder konkludente Äußerung

Wie kann die Willenserklärung also erfolgen? Muss die rechtliche Absicht bei jeder Erklärung in voller Länge kundgetan werden, oder reicht ein allgemein anerkanntes
Zeichen? Dafür zwei Beispiele:


Beispielfall D: Hans Hungrig (H) möchte wie jeden Tag früh frische Brötchen kaufen. An der Theke begrüßt er den Verkäufer (V) und sagt „Drei Mehrkornbrötchen bitte!“ V reicht ihm die Brötchen und antwortet „1,30€ bitte!“ H legt den passenden Betrag auf den Tisch, nimmt die Brötchen und geht wieder.

Beispielfall E: Danach möchte H zur Uni fahren. Dafür steigt er in die Straßenbahn ein. Niemand kontrolliert ihn auf der Fahrt. An der gewünschten Haltestelle steigt er aus der Straßenbahn wieder aus.