Notwehr

§ 32 StGB - Notwehr

I. Vorbemerkungen

Die Notwehr ist der bedeutendste Rechtfertigungsgrund von allen unserer Rechtordnung. Bemerkenswerterweise findet sich genau dieser Rechtfertigungsgrund nahzu in allen anderen Rechtordnungen in fast identischer Art und Weise wieder (Joecks, StGB, § 32 Rdn. 1.).

II. Prüfungsschema