bb) Eingetragene Lebenspartnerschaft und Beschützergaranten
Gespeichert von admin am/um Mo, 28/01/2013 - 21:56Seit der Einführung des „Gesetzes über die Eingetragene Lebenspartnerschaft“ (LPartG), ist die Garantenstellung hinsichtlich einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft, deren Partner gleichen Geschlechts sind und ihre Beziehung gemäß § 1 I LPartG legalisiert haben, grundsätzlich nicht länger auf das materielle Kriterium der engen Lebensgemeinschaft angewiesen. Die Garantenstellung lässt sich nun auf eine gesetzlich normierte Regelung in § 2 LPartG zurückführen. Daraus ergibt sich die Gleichstellung der gegenseitigen Fürsorgepflicht mit der eines Ehepaars.1 Eine Übertragung der Grundsätze über die Garantenpflicht unter Ehegatten auf die eingetragenen Lebenspartnerschaft ist daher möglich.2