Freizügigkeit
Gespeichert von Dominik am/um So, 17/03/2013 - 18:27Definition:
Das Grundrecht der Freizügigkeit aus Art. 11 GG meint die Möglichkeit an jeden Ort innerhalb des Bundesgebietes Aufenthalt und Wohnsitz zu nehmen.
Das Grundrecht der Freizügigkeit aus Art. 11 GG meint die Möglichkeit an jeden Ort innerhalb des Bundesgebietes Aufenthalt und Wohnsitz zu nehmen.