Sonstiger Weise der Fortbewegungsfreiheit beraubt
Gespeichert von alex am/um Mi, 21/03/2012 - 16:08Definition:
Erfasst wird jedes Tun oder Unterlassen, durch das ein anderer Mensch unter vollständiger Aufhebung seiner Fortbewegungsfreiheit daran gehindert wird seinen Aufenthaltsort zu verlassen.