Inverkehrbringen
Gespeichert von Dominik am/um Di, 12/06/2012 - 16:06Definition:
Unter dem Verkehrbringen ist ein Vorgang zu verstehen, durch den der Täter das Falschgeld in der Weise aus seinem Gewahrsam entlässt, dass ein anderer tatsächlich in die Lage versetzt wird, sich de