Berichtigung
Gespeichert von Dominik am/um Fr, 15/06/2012 - 16:11Definition:
Für eine Berichtigung muss der Täter die frühere falsche Aussage zurücknehmen (= von ihr eindeutig abrücken) und sie durch eine richtige Aussage ersetzen.
Für eine Berichtigung muss der Täter die frühere falsche Aussage zurücknehmen (= von ihr eindeutig abrücken) und sie durch eine richtige Aussage ersetzen.