Vorsatz-Fahrlässigkeits- Kombination
Gespeichert von Dominik am/um Di, 12/06/2012 - 19:16Die vorsätzliche Begehung einer Tathandlung, aber nur fahrlässige Verursachung einer daraus erwachsenden besonderen Folge.
Die vorsätzliche Begehung einer Tathandlung, aber nur fahrlässige Verursachung einer daraus erwachsenden besonderen Folge.
Bewusste Fahrlässigkeit liegt dann vor, wenn der Täter mit der als möglich erkannten Tatbestandsverwirklichung nicht einverstanden ist und ernsthaft – nicht nur vage – darauf vertraut, der tatbesta
Bei der notwendigen Kausalitätsfeststellung bei den Unterlassungsdelikten ist danach zu fragen, ob die rechtlich erwartete Handlung nicht hinzugedacht werden kann, ohne dass der tatbestandsmäßige E
Eine Garantenstellung kann sich als Beschützergarantenstellung oder Überwachungsgarantenstellung ergeben.
Fahrlässig handelt, wer die im Verkehr erforderliche Sorgfalt außer Acht lässt, zu der er nach den konkreten Umständen und nach seinen persönlichen Kenntnissen und Fähigkeiten verpflichtet und imst