Duldungsvollmacht

a) Duldungsvollmacht

Von den gesetzlich geregelten Fällen der Rechtscheinsvollmacht sind diejenigen zu unterscheiden, die sich durch Rechtsprechung und Literatur entwickelt haben.1 Durch das Handeln des Vollmachtgebers und des Bevollmächtigten erscheint es für den Dritten so, als wenn eine Vollmacht vorliegt, obwohl diese nie erteilt wurde. Einer dieser Fälle ist die Duldungsvollmacht.