Anfangstermin

G. Bedingung und Befristung

I. Einführung und Begriff

Oftmals ist das Zustandekommen eines Vertrages noch von Ungewissheiten abhängig. Oder aber die Parteien wollen für die Wirkung eines Vertrages einen Anfangs- oder Endtermin festsetzen. Mit einer Bedingung bzw. mit einer Befristung können die Parteien ihren Vertrag so ausgestalten, dass künftige, ungewisse Ereignisse (Bedingung) bzw. gewisse Termine (Befristung) berücksichtigt werden. Dafür müssen sie dem Rechtsgeschäft eine Zusatzbestimmung beifügen, welche die Wirkung des Vertrags von dem ungewissen Ereignis oder Termin abhängig macht.