Allgemeines Lebensrisiko

1. Allgemeines und erlaubtes Risiko

Keine solch rechtlich missbilligte Gefahren begründen in diesem Zusammenhang Verhaltensweisen, die sich aufgrund ihres geringen Grads an Gefährdung lediglich im Bereich des erlaubten Risikos bzw. des allgemeinen Lebensrisikos bewegen. Solche Risiken werden von der Gesellschaft weitgehend toleriert und als sozialadäquat aufgefasst. Dem unterliegen dann also Handlungen, die legal sind oder ein Risiko in rechtlich unbeachtlicher Weise erhöhen, da dieses Verletzungsrisiko vom erlaubten Risiko gedeckt wird. Ebenso einbezogen werden weit entfernte Bedingungen wie zB. die Zeugung des späteren Mörders oder auch unbeherrschbare Kausalverläufe.1