IV. Der Schutzanspruch aus dem Patent (§ 14 PatG)
Gespeichert von admin am/um Mi, 05/06/2013 - 15:38„Der Schutzbereich des Patents und der Patentanmeldung wird durch die Patentansprüche bestimmt. Die Beschreibung und die Zeichnungen sind jedoch zur Auslegung der Patentansprüche heranzuziehen.“
(§ 14 PatG)
Die Patentansprüche (engl.: claims) bilden den zentralen Teil eines Patents als Schutzrecht. Nur Vorrichtungen, die durch die Ansprüche geschützt sind, fallen unter das Verbietungsrecht des Patentinhabers. Aus diesem Grund sind die Patentansprüche typischerweise sprachlich und inhaltlich sehr allgemein gehalten, damit der Schutzbereich des Patents möglichst groß ist.