c) Technischer Behandlungsabbruch
Gespeichert von admin am/um So, 27/01/2013 - 22:11Auch hinsichtlich der Fallgruppe des technischen Behandlungsabbruchs ergeben sich gewisse Abgrenzungsschwierigkeiten. Um festzustellen, ob es sich bei dem Abbruch einer solchen Maßnahme um eine aktives Tun oder um ein Unterlassen handelt, ist es zunächst einmal sinnvoll und notwendig zwei unterschiedliche Fallgruppen zu konstatieren.
aa) Technischer Behandlungsabbruch durch den behandelnden Arzt
Grundsätzlich wird bei einem Abbruch durch den behandelnden Arzt oder auf Anweisung auch durch dessen Hilfspersonal, lediglich ein Unterlassen weiterer Rettungsbemühungen angenommen.1