Schema zum possessorischen Anspruch aus § 861 BGB
I. Besitzentziehung durch verbotene Eigenmacht
Verbotene Eigenmacht übt derjenige aus, der dem Besitzer ohne dessen Willen den Besitz entzieht oder ihn im Besitz stört, sofern nicht das Gesetz die Entziehung oder die Störung gestattet.
II. Anspruchssteller war Besitzer
III. Anspruchsgegner ist fehlerhafter Besitzer, § 858 II BGB
IV. Kein Ausschluss nach § 861 II BGB
V. Kein Erlöschen nach § 864 BGB
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