Fahrlässige Tötung, § 222 StGB

I. Tatbestandsmäßigkeit

1. Erfolgseintritt

2. Kausalität

3. Objektive Sorgfaltspflichtverletzung

a) Außerachtlassung der im Verkehr erforderlichen Sorgfalt

b) Voraussehbarkeit des Erfolges

4. Objektive Zurechnung des Erfolges

a) Schutzzweck der Norm was im Pflichtwidrigkeitszusammenhang zu berücksichtigen ist, richtet sich nach dem Schutzzweck

b) Pflichtwidrigkeitszusammenhang

c) Eigenverantwortlichkeitsprinzip

II. Rechtswidrigkeit

III. Schuld

1. Subjektive Sorgfaltspflichtverletzung

2. potentielles Unrechtsbewusstsein

IV. Persönl. Strafausschließungsgründe und/oder Strafaufhebungsgründe

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