Strategische Vor- und Nachteile des Abschichtens

Zunächst einmal vorweg: Abschichten kann man nur in den wenigsten Bundesländern. – genauer gesagt in Nordrhein-Westfalen und Niedersachen.
 
Abschichten bedeutet, dass man die Examensklausuren in den unterschiedlichen Rechtsgebieten „splitten“ kann und sich die i. d. R. sechs Examensklausuren somit in „kleinere Portionen“ aufteilen. Das entspricht zwei oder drei Terminen, je nach Bundesland. Auch wenn vielen das Abschichten „unfair“ vorkommt, so gibt es für beide Möglichkeiten Vor- und Nachteile.

Vorteile des Abschichtens:

Menge des Lernstoffs besser bewältigen
Der erste Vorteil liegt klar auf der Hand: Es ist ein Unterschied ob Du den stetig anwachsenden Examensstoff auf „einen Schlag“ innerhalb von knapp 1,5 Wochen, in 6 Klausuren, in allen Rechtsgebieten abrufen musst oder Dich getrennt für die einzelnen Fächer vorbereiten kannst. Somit musst Du nicht alle drei Rechtsgebiete gleichzeitig „abrufbereit“ haben. Gerade Studenten, die lieber fragmentiert lernen, kommt das zugute.

Schnelles, effektives studieren
Um die Möglichkeit des Abschichtens in Anspruch nehmen zu können, musst Du Dich bis zum Ende des 8. Semesters für alle Klausuren angemeldet haben. Um Dir diese Chance nicht entgehen zu lassen, wirst Du das Studium automatisch schneller durchziehen als Studenten, denen diese Möglichkeit gar nicht erst zu Verfügung steht und sich somit mehr Zeit lassen.

Nachteile des Abschichtens:

Das Examen „zieht sich“
Dass sich das Examen in die Länge zieht, ist ein Manko des Abschichtens. Diesem Nachteil kann man meines Erachtens jedoch relativ schnell den Zahn damit ziehen, dass sich jedes Staatsexamen – zumindest gefühlt – in die Länge zieht. Angepeilt ist in der Regel eine Examensvorbereitung von 12 bis 18 Monaten, wobei die selbe Stoffmenge zu bewältigen ist, ob an einem, zwei oder drei Terminen. Auch das Warten auf die Ergebnisse (ca. 3 Monate), die mündliche Prüfung und das Schwerpunktexamen ziehen sich in die Länge, sodass Du gut und gerne zwei bis zweieinhalb Jahre im „Examensstress“ festsitzt – ob Du nun abgeschichtet hast oder nicht. Jedoch hast Du nicht das, zunächst befreiende Gefühl nach sechs Examensklausuren, dass es nun „endlich“ ein Ende hat, sondern erst nach dem zweiten oder dritten Termin.
 
Schnelligkeit vor Leistung
Durch die Möglichkeit des Abschichtens besteht die Gefahr, dass Du zunächst im Studium die falschen Schwerpunkte setzt und alles dafür tust, so schnell wie möglich das Examen zu schreiben, um die Möglichkeit des Abschichtens nicht zu verlieren. Dabei wird das eigene Können ggf. außer Acht gelassen. Wenn Du das bisherige Studium mehr gefeiert als gelernt hast oder die Examensvorbereitung nicht ernst nimmst, versuche zu vermeiden, Dich verfrüht für das Examen anzumelden, nur um Dir diese Möglichkeit offen zu halten.
Diese Gefahr besteht beim Abschichten besonders.
 
Falsche Schwerpunktsetzung
Zivilrecht nimmt den prozentual größten und wichtigsten Teil im Staatsexamen ein. Zugleich ist es auch das umfangreichste Lernstoffgebiet. Durch ein Verteilen der Rechtsgebiete kommst Du evtl. in Versuchung, für alle drei Rechtsgebiete gleich viel zu lernen. Zwar wird so das Strafrecht nicht sträflich vernachlässigt, wie es oft geschieht, andererseits besteht aber die Gefahr, dem Zivilrecht nicht genug Beachtung zu schenken, sodass in den drei Zivilrechtsklausuren dann der „große Hammer“ kommt.
 
Ob man abschichtet oder nicht, ist jedem selbst überlassen. Dennoch solltest Du nicht verfrüht ausschließlich die Vorteile sehen, sondern auch über persönliche Nachteile nachdenken. Die Fragen: „Abschichten – ja oder nein?“, kann folglich nur jeder Student für sich selbst beantworten.
 
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