Autorin: Rechtsanwältin Vera Oldenburger
Der Prüfung eines Erstbescheides geht in der Regel ein Antrag auf Erteilung einer Genehmigung (z.B. Baugenehmigung) oder ein möglicherweise gegen öffentliche Vorschriften verstoßendes Handeln voraus, auf das die Behörde reagiert.
I. GUTACHTEN
1. Entscheidung zur Hauptsache
Wie in den Klausuren des ersten Examens werden im Gutachtenstil das Vorliegen der Voraussetzungen und die Rechtsfolgen einer Ermächtigungs- bzw. Anspruchsgrundlage geprüft. Das Wissen hierzu wird vorausgesetzt. Die folgende Übersicht dient lediglich einer groben Orientierung, an welche Punkte zwingend gedacht werden muss und von besonderer Bedeutung sind.
a. Ermächtigungsgrundlage/ Anspruchsgrundlage
(alle in Betracht kommenden erörtern)
b. Formelle Rechtmäßigkeit
aa. Zuständigkeit
- Sachlich
- Örtlich
- Instanziell (idR „unterste“ Behörde vgl. § 57 Abs. 1 Nr. 3, S. 2 BauO NRW)
bb. Verfahren
- Insbesondere ist hier immer an das Erfordernis der Anhörung nach § 28 VwVfG zu denken.
cc. Form
c. Materielle Rechtmäßigkeit
aa. Tatbestand
bb. Rechtsfolge
- Beachte insbesondere bei der Rechtsfolge „Ermessen“ die Differenzierung zwischen Entschließungs- und Auswahlermessen.
2. Nebenentscheidungen
- Anordnung des Sofortvollzuges § 80 Abs. 2 Nr. 4 VwGO
- Zuständigkeit = Ausgangs-/ Widerspruchsbehörde
- Begründungserfordernis nach § 80 Abs. 3 VwGO für das Vorliegen des besonderen Interesses + Eilbedarfs (Stichwort: „ausnahmsweise“)
- Keine Anhörung nach § 28 Abs. 2 Nr. 5 VwVfG!
- Vollstreckungsrechtliche Maßnahmen
- vertretbare Handlungen
- Androhung einer Ersatzvornahme + Angabe der voraussichtlichen Kostenhöhe
- unvertretbare Handlungen - Androhung eines Zwangsgeldes (Höhe bemisst sich nach einer Abwägung zwischen der Bedeutsamkeit des Vollzugsinteresses und der Tauglichkeit als Druckmittel)
- Auswahlermessen - Muss das Gebot der Verhältnismäßigkeit und den Grundsatz einer effektiven Gefahrenabwehr berücksichtigen
- Kosten
-
Beachte insbesondere:
- Insbesondere Zwangsmittel:
- Ob die Behörde Gebühren (Entgelt für Amtshandlung) und Auslagen (Erstattung) verlangen darf, richtet sich nach dem BGebG.
3. Zusammenfassender Vorschlag/ Vorgehensweise
II. PRAKTISCHER TEIL
(Entwurf eines VA)
Stadt X
Der Oberbürgermeister (entsprechende Behörde nennen)
Abteilung XY
Az. 123/20
Münster, den xx.xx.xxxx PZU (Zustellungsart) idR unförmlich (+) |
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Ausnahme:
- zu Beweiszwecken ⇒ PZU § 3 Abs. 1 VwZG
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Herr Mustermann (Adressat(en) der Verfügung)
Musterstraße 12
12345 Musterstadt
Beachte:
- An gesetzlichen Vertreter bei Geschäftsunfähigen
- An RA bei Empfangsvollmacht
Drittbetroffene
Antrag auf Erteilung einer Baugenehmigung (Betreff)
Ihr Schreiben vom xx.xx.xxxx (Bezug)
Sehr geehrte(r) Herr/ Frau Mustermann,
hiermit erlasse ich folgende
Ordnungsverfügung
Hauptsache
Bei der Tenorierung der Hauptsache sind die sprachlichen Leitbegriffe der jeweiligen Ermächtigungs- oder Anspruchsgrundlage zu verwenden.
Beispiele:
- Ich erteile Ihnen die Erlaubnis...
- Ich entziehe Ihnen die Erlaubnis
- Ich untersage Ihnen die Tätigkeit als
- Ich fordere Sie auf, das von Ihnen im öffentlichen Verkehr auf der X-Straße der Stadt Y abgestellte Werbefahrzeug mit dem amtlichen Kennzeichen BZ-JI-123 bis zum x.x.xx zu entfernen und künftig das Abstellen von Werbefahrzeugen auf öffentlichen Verkehrsflächen der Stadt Y zu unterlassen.“
Nebenentscheidungen
Beispiele:
- Ich ordne die sofortige Vollziehung der Ziffer X dieses Bescheides an.
- Für den Fall, dass Sie nicht innerhalb eines Monats / von 14 Tagen (Angemessenheit der Fristsetzung beachten! Nicht unter Dauer der Rechtsbehelfsfrist!) nach Unanfechtbarkeit/ Zustellung dieses Bescheides der Aufforderung nach Ziffer X nachkommen, wird (z.B. ) ein Zwangsgeld in Höhe von EUR X angedroht.
- Verwaltungskosten werden nicht erhoben.
- Sie haben die Kosten des Verfahrens zu tragen.
Sachverhaltsdarstellung (sofern verlangt)
- Tatbestand chronologisch
- Bereits erfolgte Anhörung + Vorbringen des Adressaten skizzieren.
I.
„Seit dem x.x.xxxx betreiben Sie in der X Straße 1 in 12345 Musterstadt eine Gaststätte, die Speisen und alkoholische Getränke anbietet.
Am xx.xx.xxxx stellten Mitarbeiter meines Ordnungsamtes fest, dass Sie Alkohol an Minderjährige ausschenken. Zudem....
Mit Schreiben vom x.x.xxxx habe ich Sie darauf hingewiesen, dass...“
Rechtliche Begründung
II.
Rechtliche Begründung der Hauptsache:
„Gem. § X kann die zuständige Behörde zur Erfüllung der sich aus den §§ X, Y, Z und aufgrund von §§, X, Y erlassenen Rechtsverordnungergebenden Pflichten die notwendigen Maßnahmen treffen. Nach § X bin ich für den Erlass der Ordnungsverfügung sachlich und nach §§ Y, Z örtlich zuständig. (Sofern Anhörung ausnahmsweise entbehrlich war, ist die nicht erfolgte Anhörung zu begründen:
Grundsätzlich ist nach § 28 VwVfG vor Erlass eines belastenden VA der Beteiligte anzuhören. Nach § 28 Abs. 2 Nr. 1 ist bei Gefahr in Verzug ausnahmsweise von einer Anhörung abzusehen. Vorliegend war ein sofortiges Einschreiten zwingend erforderlich, weil... Bei dieser Sachlage war es unumgänglich, eine sofortige Entscheidung zu treffen.)
Nach § 15 Abs. 3 Nr. X GastG steht die Entscheidung über den Entzug der Gaststättenkonzession im Ermessen der zuständigen Behörde. Dem Zweck dieser Ermächtigungslage folgend, bin ich unter Berücksichtigung des Gebots der effektiven Gefahrenabwehr einerseits und dem Gebot der Verhältnismäßigkeit einer Maßnahme andererseits gehalten, eine Entscheidung darüber zu treffen, ob der Entzug der gaststättenrechtlichen Erlaubnis geboten ist. Unter Zugrundelegung dieser Maßstäbe waren für mich folgende Aspekte bei der Bewertung entscheidend:....
Daher ...
gebundene Entscheidung:
....sah ich mich gezwungen...(Ihnen die Erlaubnis zu widerrufen) ...war es zwingend erforderlich...(Ihnen die weitere Tätigkeit als... zu untersagen)
intendiertes Ermessen:
...bestand aufgrund der Regelwirkung kein Raum für eine Ermessensentscheidung.“
Begründung der Anordnung des sofortigen Vollzuges:
„Die Anordnung der sofortigen Vollziehung findet ihre Grundlage in § 80 Abs. 2 Nr. 4 VwGO. Es liegt ein besonderes öffentliches Interesse an der sofortigen Vollziehung des VA vor. Der Ausschank von Alkohol an Minderjährige stellt eine gegenwärtige Gefahr für die Gesundheit von Kindern und Jugendlichen dar, die nicht hingenommen werden kann. Bei der vorzunehmenden Interessensabwägung muss daher ihr wirtschaftliches Interesse an dem Verkauf dieser Getränke ausnahmsweise hinter dem höherangigen Interesse am Schutze von Kindern und Jugendlichen zurücktreten.“
Begründung der Androhung von Zwangsmaßnahmen:
„Die Androhung des Zwangsgeldes findet seine Grundlage in § 11 VwVG. Die geforderte Handlung kann nur von Ihnen vorgenommen werden, sodass die Androhung eines Zwangsgeldes geboten ist.“
Begründung der Kostenentscheidung durch die Angabe der jeweils einschlägigen Rechtsvorschrift:
„Die Kostenentscheidung findet ihre Rechtsgrundlage in § X.“
Rechtsmittelbelehrung:
„Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach seiner BekanntgabeMit freundlichen Grüßen
Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist beim Oberbürgermeister der Stadt X (Ausgangsbehörde) einzulegen. Klage erhoben werden. Die Klage ist schriftlich oder zur Niederschrift beim Verwaltungsgericht X (Stadtname) zu erheben.“
i.A.
Unterschrift
(ggf. + Entwurf eines Vermerks)
„Das Verwaltungsverfahren war nach § 51 Abs. 1 Nr. 1 VwVfG wieder aufzugreifen. Die dem VA vom xx.xx.xxxx zugrundeliegende Sach- und Rechtslage hat sich zugunsten des Antragstellers geändert. Auch die weiteren Voraussetzungen für ein Wiederaufreifen des Verfahrens sind gegeben. ... (Erörterung des Vorliegens der weiteren Voraussetzungen)“