Die Revision

Autorin: Rechtsanwältin Vera Oldenburger

EINFÜHRUNG

Im zweiten Staatsexamen ist in jedem Bundesland fast immer auch eine Klausur zu fertigen, die eine Revision – entweder aus Sicht des Verteidigers oder aus Sicht der Staatsanwaltschaft – zum Gegenstand hat. Insbesondere in NRW besteht daneben noch die seltene Möglichkeit eine Urteilsklausur aus Sicht des Richters zu erwischen. Im Jahr 2019 ist dies aber beispielsweise nur ein einziges Mal der Fall gewesen. Auf den folgenden Seiten wird der grobe Aufbau der Revisionsklausur mit Formulierungsbeispielen dargestellt. Inhaltlich wird das Wissen des ersten Examens vorausgesetzt, sodass nur auf die im zweiten Staatsexamen neu hinzukommenden Besonderheiten eingegangen wird.

Solltet ihr das Gefühl haben, dass das Wissen aus dem ersten Examen nicht mehr gut abrufbar ist, sind zur Wiederholung dieses Wissens Lehrbücher speziell für das zweite Staatsexamen zu empfehlen. Diese bieten eine bessere kurze und knappe Wiederholung des relevanten Prüfungswissens für das zweite Examen und behandeln die einzelnen Gebiete nicht in voller Detailtiefe, wie Lehrbücher für das erste Examen. Für die Wiederholung von Detailwissen des materiellen Rechts ist während der Vorbereitung auf das zweite Staatsexamen neben dem neu zu erwerbenden Wissen und der praktischen Ausbildung schlicht keine Zeit!

Wer den zusätzlichen Erwerb eines Lehrbuchs speziell für das materielle Prüfungswissen im zweiten Examen scheut, kann das gesamte Prüfungswissen oder auch nur einzelne in Vergessenheit geratenen Probleme des ersten Examens natürlich auch auf unserer Seite kostenfrei zur kurzen Wiederholung finden.