God, bless America! – Wahlstation in den USA

Einblick in offene Stellen für Studenten & Referendare bei spannenden Kanzleien 
Ein Leitfaden für die ersten Schritte.
Am Ende eines jeden Referendariats steht sie an: die Wahlstation. Eine günstige Gelegenheit, seinem Lebenslauf eine Auslandserfahrung hinzuzufügen. Vielleicht hast du schon eine Zeit im Ausland im Rahmen eines Schüleraustausches, Auslandssemesters oder gar zum Erwerb eines LL.M. verbracht. Ich selbst gehörte zu denjenigen, die außerhalb von privaten Reisen leider noch keine nennenswerte Zeit im Ausland verbracht haben. Die Wahlstation sah ich deswegen als günstige Gelegenheit, sich für einen längeren Zeitraum im Ausland aufzuhalten und in dieser Zeit – zwar nicht kostendeckend aber immerhin – bezahlt zu werden!
Im Folgenden gebe ich Euch einen Überblick zum zeitlichen Ablauf des Bewerbungs- und Visumsprozesses, als auch Tipps zur Unterkunftssuche und Finanzierung.
 
Die erste Planung
Ich hatte mich erst zu Beginn meiner Anwaltsstation und somit weniger als ein Jahr vor Beginn der Wahlstation mit meinen Auslandsplänen befasst. Im Nachhinein hätte ich wohl eher 1 ½ Jahre vor Stationsbeginn einplanen sollen. Für beliebte Plätze wie der AHK in New York lief die Bewerbungsfrist bereits ein paar Monate bevor ich angefangen hatte mich mit dem Thema „Wahlstation“ zu befassen ab.
 
Tipp 1: wenn Du mit dem Gedanken spielen solltest in den USA eine Wahlstation zu machen, schau dich ca. 1 ½ Jahre vorher nach den für dich in Betracht kommenden Stellen um und notiere dir hierfür die Bewerbungsfristen.
 
Findungsphase
Auch wenn Du eine Frist verpassen solltest gibt es noch viele weitere Möglichkeiten, wo Du dich bewerben kannst.
Sofern Du vor der Entscheidung stehst, ob du dich bei einer deutschen Kanzlei oder Firma bewirbst, die ein Büro im Ausland unterhält oder bei einer amerikanischen Kanzlei oder Firma, gibt es einen entscheidenden Vorteil für Firmen deutschen Ursprungs:
Deutschen Firmen und Kanzleien ist das Prinzip des Referendariats bereits bekannt. Insbesondere die mittlerweile komplizierten Vergütungsregelungen, wie z.B. in NRW, wo die Zusatzvergütung an das LBV überwiesen werden muss, schreckt viele rein amerikanische Unternehmen ab.
Solltest Du dich aber für ein rein amerikanisches Unternehmen entscheiden, findest Du auf der Seite des OLG Köln unter dem Reiter „Formulare“ eine englische Version des Merkblatts und der Selbstverpflichtungserklärung zur Zusatzvergütung in NRW.
Zur Stationssuche selbst kannst Du auf der Seite der deutschen Botschaft in Washington, sowie auf den Seiten der übrigen Generalkonsulate in den USA Listen mit deutschsprachigen Rechtsanwälten finden. Auf diesen Listen ist auch vermerkt, welche Kanzleien grundsätzlich bereit sind Referendare zu betreuen. Ich selbst habe meine Kanzlei auf der Homepage des Personalrats der Rechtsreferendare am Landgericht Düsseldorf gefunden. Unter der Rubrik „Stellenangebote“ erscheinen regelmäßig auch Angebote aus Übersee. Wenn Du dir zu Beginn des Referendariats sicher bist ins Ausland zu wollen, wird wohl der einfachste Weg ins Ausland der sein, die Anwaltsstation bei einer Kanzlei oder einem Unternehmen abzuleisten, welche Verbindungen ins Ausland besitzt und dich entsprechend vermitteln kann.  

Bewerbungsphase
Hast du deine Wunschstelle gefunden, musst Du dich darauf bewerben. Achte bei der Bewerbung ggf. auf ein amerikanisches Format. Anleitungen hierfür findest du im World Wide Web. Zwei besonders prägnante Unterschiede zu deutschen Bewerbungsunterlagen sind, dass ein Bewerbungsfoto in den USA nicht nur unüblich sondern sogar unerwünscht ist. Hier gilt es als verpönt sich mit einem Lichtbild zu bewerben, da jeder die gleichen Chancen haben soll. Auch wird der Lebenslauf achronologisch aufgebaut: die aktuelle Position wird vorangestellt. Diese Form gehört auch in Deutschland mittlerweile zum Standart. Dennoch findet aktuell die chronologische Form überwiegend Verwendung.
 
Das Bewerbungsgespräch
Das Bewerbungsgespräch in seiner klassischen Form ist bei einer Bewerbung für eine Station im Ausland in der Regel nicht möglich, sodass hier häufig auf (Video-) Telefonie zurückgegriffen wird. In diesem Gespräch solltest Du alle wichtigen Fragen stellen. Insbesondere solltest Du klären, welche Kosten von der Referendarstelle übernommen werden und (sofern zutreffend) die Regelung zur Vergütung. Da in den meisten Staaten gesetzlich vorgeschrieben ist, dass auch Praktika bezahlt werden müssen, wird von amerikanischen Unternehmen in der Regel eine Vergütung gezahlt. Meine Firma bot mir eine 1000 $ Pauschale für Visum und Reisekosten an. Diese sollte ich in monatlichen Raten zu 333 $ während meiner Zeit vor Ort erhalten. Des Weiteren wurde über die Vergütung gesprochen. Bei klassischen amerikanischen Unternehmen wird regelmäßig nach billable hours abgerechnet. Hier solltest Du genau nachfragen, was zu einer billable hour zählt und was nicht. Recherchetätigkeiten werden grundsätzlich nicht als billable hour gezählt. Auch die Mitarbeit an pro bono kann in der Regel nicht über billable hours erfasst werden. In fast allen Staaten gibt es außerdem Mindestlohn. Informiere dich darüber, wie hoch dieser in deinem Zielstaat liegt, um unseriöse Angebote aussortieren zu können (in der Regel alles unter 10 $/h). Auch sollte geklärt werden, ob Vergütung monatlich oder in einer Summe überwiesen werden soll. Denn eine Überweisung kann, wenn sie von einem amerikanischen Konto auf ein deutsches erfolgt, hohe Gebühren verursachen, die ggf. von Dir zu tragen sind. Dann macht es Sinn, die Summe auf einen Schlag überweisen zu lassen.
Des Weiteren sollte abgeklärt werden, mit welchem „Sponsor“ die Firma bereits gearbeitet hat oder ob Sie ein Sponsoring durch eine bestimmte Stelle bevorzugt. Was es mit dem Sponsor auf sich hat, erörtere ich gleich an anderer Stelle.
 
Der Visumsprozess
Nach Postenzusage solltest Du dich um das J-1 Visum kümmern. Anleitungen der einzelnen Schritte findest Du bei jedem Sponsor. Der Sponsor ist ein Unternehmen, das den Visumsantrag begleitet und dir das Formular „DS-2019“ ausstellt, was Du für deinen eigentlichen Antrag bei der amerikanischen Botschaft benötigst. Zur Ausstellung des Formulars wird das Zielunternehmen bei dem Du arbeiten möchtest, sowie die Rahmbedingungen (finanzielle Sicherheit, Auslandsreisekrankenversicherung u.a.) überprüft. Deswegen ist es so wichtig zu erfragen, ob das Zielunternehmen einen bestimmten Sponsor bevorzugt. Denn einige Sponsoren erheben eine extra Gebühr, entweder vom Antragsteller – also dir – oder vom Unternehmen, wenn das Unternehmen noch unbekannt ist und deswegen eine Unternehmensüberprüfung erfolgen muss. Dabei geht es um die Überprüfung bestimmter Rahmbedingungen (Liquidität des Unternehmens; Arbeitsplatzbedingungen ect.). In meinem Fall hatte mich mein Unternehmen gebeten, mit der AHK New York zusammenzuarbeiten.
Allein das Formular DS-2019 kostet je nach Sponsor zwischen 750-1250 €. Die Gebühren variieren zwischen den einzelnen Anbietern stark, also vergleiche am besten vorher verschiedene Sponsoren. Dazu können je nachdem welchen „Service“ Du wählst – Self-Service oder Express-Service – noch weitere Extrakosten anfallen, Ich habe damals den Self-Service gewählt, der rund 500 € günstiger, aber auch zeitintensiver ist. Beim Self-Service musst Du selbst alle Dokumente zusammentragen. Beim Express-Service wird dies teilweise vom Sponsor übernommen. Aber wozu hast Du Jura studiert, wenn Du dich durch diesen Djungle nicht selbst durchkämpfen kannst ;) Am Ende des Tages war es auch gar nicht so schwer – insbesondere in NRW haben Referendare den Vorteil, dass das Justizministerium NRW bereits für alle Referendare eine Auslandsreisekrankenversicherung abgeschlossen hat, welche die Bedingungen des DS-2019 Formulars erfüllen. Somit spart ihr euch die Kosten und die Wege eine solche Versicherung selbst abzuschließen. Für die Inanspruchnahme der Versicherung fallen auch keine zusätzlichen Kosten an.
Neben den Kosten für das Formular DS-2019 kommen noch die Kosten für die SEVIS-Gebühr (ca. 180 €) und das eigentliche Visum ( ca. 160 €) hinzu, sodass ein J1-Visum summa summarum 1100 € kosten wird (rechnerisch günstigste Option – nach oben ist je nach Service noch Luft).
Ich kann nicht behaupten rumgetrödelt zu haben und arbeite in der Regel sehr zügig. Allerdings haben die Rückmeldungen gefühlt ewig gedauert und es war auch nicht direkt ein Konsulatstermin frei (am Ende musst du persönlich bei der Botschaft erscheinen und die Dokumente abgeben). Plane also zeitliche Verzögerungen bei dem Visumsprozess ein. Am Ende hat bei mir die Beantragung des Visums insgesamt über drei Monate gedauert. Je nach Zeit(einteilung) und Rückmeldegeschwindigkeit könnte man bestimmt auch in sechs Wochen via Self-Service ein Visum erhalten. Mit einem kürzeren Zeitraum würde ich aber nicht planen.
 
Tipp 2: Du bist kein echter Jurist, wenn Du andere dafür bezahlst, deine Arbeit zu tun – also wähle den Self-Service und plane vorausschauend ca. drei Monate für den Antrag ein. Du schaffst das!
 
Deine Unterkunft
An den Hotspots wie Miami, L.A., San Francisco, NYC ect. musst du mit Mieten von 1200 $ - 2400 $ (Stand 2019) für ein Zimmer planen. Ich hatte tatsächlich Glück und durch mehrere USA Reisen Bekannte in verschiedenen Städten. Wie es der Zufall so wollte, machte ein Kollege von mir in der Zeit auch ein Gap-Year und sein Zimmer in Miami war frei. Dieses bot er mir für unschlagbare 1000 $ an, was ich sofort annahm. Es lag fußläufig 10 Minuten von meiner Kanzlei mitten in Downtown entfernt. Die Lage Eurer Unterkunft ist – außer in NYC – super wichtig, sofern Du nicht vor hast, dir ein Fortbewegungsmittel anzuschaffen! Denn der öffentliche Verkehr ist in vielen amerikanischen Städten nicht so der Hit.
Bevor ich meine Unterkunft über Bekannte angeboten bekam, suchte ich vor allem auf den Seiten wie Craigslist und Airbnb. Empfehlenswert ist es ebenfalls auf Facebook in Städtegruppen einzutreten. Für Miami gibt es beispielsweise mehrere Roomate-Search-Groups. Insgesamt müsst ihr dabei beachten, dass sich in diese Gruppen auch kommerzielle Anbieter einschleichen. Deren Preise sind teilweise abartig hoch und in bestimmten Gruppen tummeln sich nur solche Anbieter. Es gibt auch viele amerikanische Vermittlungsseiten ähnlich wie WG-Gesucht. Auch hier musst Du versuchen die Spreu vom Weizen zu trennen. Für viele Vermittlungsportale fällt zur Freischaltung bestimmter Funktionen – wie z.B. überhaupt Nachrichten erhalten und schreiben zu können – ein Entgelt an. Ich habe von solchen Seiten Abstand genommen. Die Angebote waren auch oft zu schön um wahr zu sein. Ich habe mich auf spareroom und easyroomate umgesehen und empfand die Seite von spareroom wesentlich umgänglicher. Aber das ist Geschmackssache.
In einigen Städten gibt es auch bestimmte Frauen- und Männerhäuser wie die Webster Apartments für Frauen und das Kolping House für Männer in NYC.
 
Money Money Money
Wie finanzierst du nun die ganze Geschichte?
Deine Unterhaltsbeihilfe deckt in der Regel gerade einmal die Kosten für deine Unterkunft. Für Essen und sonstigen Fun – schließlich bist du in Amerika: live the dream! – solltest du monatlich noch mal ca. 500 € einplanen. Je nach eigenen Ansprüchen kann dieser Betrag natürlich stark variieren. Ich kann mir aber selbst bei einem sehr sparsamen Menschen nicht vorstellen, dass dieser mit Zusatzkosten von unter 300 € auskommen wird. Daher solltest Du dir einen kleinen Geldpuffer ansparen. Entspannter wird es, wenn dir dein Zielunternehmen eine Zusatzvergütung zahlt und ggf. zusätzlich auch das Visum sponsert. Solange Du dich früh genug um die Station kümmerst, hast du ggf. noch die Wahl in welche Kanzlei oder welches Unternehmen Du gehst, um den bestmöglichen Deal herauszuschlagen.
Im Übrigen solltest du sämtliche Kostenbelege aufbewahren – auch die für die Miete! Viele Kosten kannst Du später nämlich steuerlich absetzen ;)

 
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