Form und Darstellung eines Votums

Allgemeine Erklärung zum Votum
„Ein Votum ist eine kurze schriftliche Bewertung eines Rechtsstreits, das zur Vorbereitung auf die Beratung in der Kammer oder im Senat, auf die mündliche Verhandlung oder zum Abfassen der Entscheidungsgründe eines Urteils dient. Durch das Votum sollen die Kollegen eines Kollegialgerichts kurz und präzise in den Sach- und Streitstand eingeführt werden, sodass diese in die Lage versetzt werden, den Fall selbstständig und ohne weitere Akteneinsicht zu bearbeiten.
Die Form eines Votums ist gesetzlich nicht vorgeschrieben. In der Praxis werden daher unterschiedliche Formate (der Gestaltung) genutzt. Die zwei gängigsten Formate haben wir Euch hier einmal als Beispiel aufgeführt. Fragt im Zweifel Euren Ausbilder, wie er das Votum aufgebaut haben möchte.“

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