Die mündliche Prüfung im ersten Staatsexamen – mein Erfahrungsbericht aus Bayern

Blogreihe aus dem Referendariat von Bella Fiedler

Wenn das Bangen um die Ergebnisse des schriftlichen Teils des ersten Staatsexamens nach einigen Monaten endlich ein Ende gefunden hat, steht mit Bekanntgabe der Prüfungsergebnisse auch bereits der Tag Deiner mündlichen Prüfung fest. Das Datum wird alphabetisch anhand des Nachnamens der Prüflinge bestimmt. Konkret heißt das, wenn Dein Nachname mit dem Anfangsbuchstaben „A“ beginnt, findet Deine mündliche Prüfung unter Umständen bereits eine Woche nach der Notenbekanntgabe statt. Solltest Du Dich nach den schriftlichen Prüfungen deshalb nur ausgeruht haben, musst Du spätestens jetzt mit der Vorbereitung auf die „Mündliche“ beginnen. Natürlich sind ja alle Jurastudenten so fleißig, dass sie sich wahrscheinlich keine bzw. nur eine sehr kurze Pause zwischen dem schriftlichen und mündlichen Teil geben, oder auch nicht ... Eine Pause hat sich auf jeden Fall jeder von uns nach der langen Examensvorbereitung verdient.
 
Hast Du mindestens 3,8 Punkte bei drei bestandenen Klausuren im schriftlichen Teil des ersten Staatsexamens, wirst Du zur mündlichen Prüfung zugelassen; dort werden die drei üblichen Rechtsgebiete Zivilrecht, Strafrecht und Öffentliches Recht geprüft. Während der Prüfung bist Du jedoch nicht alleine, sondern wirst gemeinsam mit weiteren (höchstens vier Kommilitonen) abwechselnd abgefragt. Für jeden Teilnehmer ist eine Prüfungsgesamtdauer von ca. 35 Minuten vorgesehen. Dabei wird jedes Rechtsgebiet einzeln abgehandelt.
 
Kurz nach der Bekanntgabe des Prüfungstags, werden Dir in einem separaten Schreiben auch Deine Prüfer genannt. In der Regel besteht die Prüfungskommission aus einem Universitätsprofessor und zwei Praktikern. Über diese solltest Du Dich vor der Prüfung unbedingt erkundigen. Ist zum Beispiel ein Fachanwalt für Erb- und Familienrecht dabei, ist die Wahrscheinlichkeit gering, dass er Dich zum Thema Arbeitsrecht befragt.
 
Kleiner Tipp: In der Fachschaft Deiner Uni kannst Du meist gegen einen Pfandbetrag die Protokolle Deiner Prüfer aus früheren Examensterminen ausleihen. Diese Protokolle werden von den Examenskandidaten selbst verfasst und an die Fachschaft geschickt. Das kann ich Dir wirklich ans Herz legen, da viele Prüfer „protokollfest“ sind. Hundertprozentig würde ich mich darauf aber natürlich nicht verlassen. In meiner mündlichen Prüfung war es so, dass ein Prüfer, der als extrem protokollfest galt, ausgerechnet bei mir etwas komplett anderes abgefragt hat. Der andere Prüfer hingegen, erwies sich als sehr protokollfest.
 
Übrigens bieten viele Universitäten Simulationen der mündlichen Prüfungen an. Auch diese lege ich Dir ans Herz, da Du eventuell während des Studiums das schnelle Antworten, wie Du es vielleicht in der Schule gewohnt warst, etwas verlernt hast. Außerdem könnte in der Simulation sogar, wie es bei mir tatsächlich der Fall war, Dein künftiger Prüfer vor Dir sitzen!
 
Versuche, die mündliche Prüfung als Chance zu sehen, denn Du hast die Möglichkeit, Dich durch sie wirklich zu verbessern. In Bayern, wo ich mein Examen abgelegt habe, zählt der mündliche Teil immerhin ein Viertel der Gesamtnote.
 
Wenn Du Dich nun ausreichend auf die „Mündliche“ vorbereitet fühlst, kannst Du Dich ganz entspannt der Prüfungssituation stellen. Vorab wird der Vorsitzende Deiner Prüfung ein kurzes Gespräch mit Dir führen und Dich fragen, ob Du mit dem Ergebnis des schriftlichen Teils zufrieden bist, welche Ziele Du hast, ob Du direkt ins Referendariat gehen wirst und Ähnliches. Dieses Gespräch hat folgenden Hintergrund: Zum einen dient es dazu, die Atmosphäre aufzulockern und Dir die Aufregung zu nehmen, zum anderen kann sich der Prüfer dadurch ein besseres Bild von Dir und Deiner konkreten Notenvorstellung verschaffen. Sei also ganz entspannt und vergiss nicht, dass Du den schlimmsten Teil, nämlich die sechs langen Klausuren, schon überstanden hast und dass Du Dich nach erfolgreichem Abschluss der mündlichen Prüfung endlich „Diplom-Jurist“ nennen darfst.
 

Autorin: Bella Fiedler


Schon fit fürs Ref?

Es ist ohnehin nicht ganz einfach im Stress des ersten Examens sich einen Überblick über die Möglichkeiten des Referendariats zu verschaffen. Da die Bundesländer verschiedene Regelungen haben, ist es ratsam sich vor dem Referendariat über die jeweiligen Möglichkeiten zu informieren. Denn eine gute Entscheidung lässt sich nur dann treffen, wenn man auch alle Variablen kennt. Es lohnt sich daher frühzeitig die notwendigen Informationen zum Referendariat und den Besonderheiten des jeweiligen Bundeslandes einzuholen. Wir haben aus diesem Grund einen kostenfreien Vorbereitungskurs auf die Beine gestellt, der Dir genau dabei helfen soll! Alle Informationen zum Vorbereitungskurs

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